Ehrenamtler soll fast eine Million Euro abgezweigt haben

Am Donnerstag hat der Prozess gegen einen früheren Steuerberater begonnen. Laut Anklage hat er über Jahre das DRK und andere Einrichtungen betrogen.

Wuppertal/Velbert. Wegen systematischer Untreue und Betrugs zum Schaden von gemeinnützigen Einrichtungen in Velbert muss sich ein 64-jähriger früherer Steuerberater seit Donnerstag vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Fünf Jahre lang soll der Velberter ab Dezember 2003 bei 51 Gelegenheiten fremdes Geld für eigene Zwecke verwendet haben. Der Schaden beträgt laut Anklage fast eine Million Euro.

Als Schatzmeister des Roten Kreuzes Velbert (DRK) und Aufsichtsrat des DRK-Seniorenheims soll der Anklagte entgegen der Satzung per Einzelvollmacht über 17 Bankkonten verfügt haben. Laut Staatsanwalt nutzte er Überweisungen für insgesamt 85 000 Euro zum Begleichen eines privaten Rechtsstreits und für seine Krankenversicherung. Außerdem soll der Velberter seine Steuern und private Mahnkosten beim Gerichtsvollzieher davon bezahlt haben. Mit fingierten Schecks habe er scheinbar Geld für Zwecke des Ortsvereins gezahlt, tatsächlich habe das Geld aber nie seine geplanten Empfänger erreicht.

Als Geschäftsführer der sozial tätigen Helga und Siegfried Winterscheidt-Stiftung soll der 64-Jährige deren Vermögen durch Darlehensverträge zugunsten seines eigenen Steuerberatungsbüros um fast 370 000 Euro geschädigt haben. Laut Staatsanwaltschaft hat er davon nur 26 000 Euro zurückgezahlt. Reisebürokosten für seine Frau, Lotterietickets und Fernsehgebüren soll er vom Geld einer Hausbesitzergemeinschaft bezahlt haben. Deren Verwaltung hatte er eigentlich unentgeltlich übernommen.

Für die Auflistung aller 52 Vorwürfe und der jeweiligen Einzelheiten brauchte der Staatsanwalt eine geschlagene halbe Stunde. Die Anklagepunkte fasste er in vier „Tatkomplexe“ zusammen: „Angesichts der Vielzahl der Verpflichtungen ist davon auszugehen, dass er nicht willens und in der Lage ist, diese Beträge zu begleichen.“ Der Angeklagte habe 2009 den Offenbarungseid (Eidesstattliche Versicherung) abgegeben und gelte deshalb als mittellos.

Der Richter beließ es am ersten Sitzungstag bei der Verlesung der Anklage. Der 64-Jährige könne bis zum nächsten Termin, am Montag, überdenken, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. Dahingehend habe sich das Gericht mit der Verteidigung geeinigt.

Sollte der frühere Steuerberater gestehen, wäre das ein wichtiger Strafmilderungsgrund, erklärte der Richter. Außerdem könne die Strafe verringert werden, weil das Verfahren bereits sehr lange dauere. Aufgefallen war der Serienbetrug laut Gericht Anfang 2008. Damals soll der Angeklagte versucht haben, 500 000 Euro vom Privatkonto eines Opfers an sich zu überweisen. Der Prozess wird fortgesetzt.