Fahrrad-Sammler: Bislang kein Diebstahl nachgewiesen

Für keines der 20 Räder, die der Wülfrather (80) in seinem Keller hatte, hat sich ein anderer Eigentümer gemeldet.

Wülfrath. Am 22. August stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür eines 80-jährigen Wülfrathers und transportierte aus dessen Keller 20 Fahrräder ab. Der Senior konnte oder wollte nicht erklären, woher er die Räder hatte. Seitdem sucht die Polizei im Rahmen der Ermittlungen gegen den „Sammler“ die möglichen Eigentümer.

„Das ist jetzt mein letzter Versuch“, sagt der zuständige Sachbearbeiter Ralf Müller. Denn: „Ohne andere Eigentümer gibt es keinen Diebstahl.“ Seit August habe er versucht, Fremdeigentümer zu ermitteln. Doch keine der Rahmennummern der sichergestellten Zweiräder stimmte bisher mit einem als gestohlen gemeldeten Rad überein. Und die Polizei müsse dem Mann eine Straftat nachweisen, nicht er seine Unschuld, so Müller.

Es hätten sich zwar Leute gemeldet, denen Fahrräder gestohlen wurden, aber niemand habe eines der 20 Räder in der Asservatenkammer beschrieben.

Nachbarn hatten die Polizei auf die „Sammelleidenschaft“ des Seniors hingewiesen. Sie hatten ihn immer wieder mit Fahrrädern ins Haus gehen sehen, ein Lkw sei mehrfach gekommen und habe Räder abgeholt. Aufgrund des Anfangsverdachts auf einen Diebstahl erwirkte die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Sollte sich auch jetzt niemand finden, dem eines der Räder rechtmäßig gehört, werde der Fall möglicherweise zu den Akten gelegt, sagt Müller. Andere denkbare Straftatbestände, wie etwa Fundunterschlagung, könnten zwar geprüft werden, aber der Nachweis sei auch dafür schwer zu führen.

Für den Fall, dass die Ermittlungen ergebnislos verlaufen, steht dem Mann eine Entschädigung „für messbaren Schaden durch behördliche Zwangsmaßnahmen“ zu, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal erklärt. hmb