Fall Kassandra: Anwältin legt weitere Haftbeschwerde ein
Düsseldorf/Wuppertal. Die Anwältin des 14-jährigen Tatverdächtigen im Fall Kassandra hat jetzt beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine weitere Beschwerde gegen die Untersuchungshaft ihres Mandanten eingereicht.
Sie hält die Inhaftierung des Jugendlichen für unverhältnismäßig.
Der Schüler wird verdächtigt, die neunjährige Kassandra aus Velbert-Neviges im September lebensgefährlich verletzt in einen Kanalschaft geworfen und diesen dann verschlossen zu haben. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal sieht den Jugendlichen unter anderem durch Faserspuren und Zeugenaussagen schwer belastet. Er wurde Anfang Oktober in Untersuchungshaft genommen. Anwältin Astrid Denecke hingegen zweifelt die Beweiskraft der sichergestellten Spuren. Auch gebe es keine Haftgründe wie beispielsweise Fluchtgefahr. Der 14-Jährige bestreitet die Tat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun die Akten zu dem Fall von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angefordert. Das Amts- und auch das Landgericht Wuppertal hatten frühere Haftbeschwerden der Anwältin zurückgewiesen.