Finanzen: CDU-Vorschläge sind nicht rechtens
Kommunalaufsicht sieht das Zehn-Punkte-Paket der Union kritisch.
Wülfrath. Was wäre wenn . . . ja, wenn der Rat mit einer Mehrheit dem Zehn-Punkte-Paket der CDU gefolgt wäre? „Dann hätte die Kommunalaufsicht die Bürgermeisterin angewiesen, diesen Beschluss zu beanstanden“, sagte Kreisdirektor und Kreis-Kämmerer Martin Richter (CDU) auf Nachfrage.
Es geht um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Vereinfacht gesagt, besagt dies: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Wenn der Bund zum Beispiel per Gesetz eine Aufgabe weitergibt, muss dieser diese auch ausfinanzieren. „Das passiert in vielen Fällen eben nicht“, weiß Richter. Die CDU wollte aber in den Haushalt Aufwand- und Auszahlungsansätze derart darstellen, als ob Land und Bund ihren Zahlungsverpflichtungen — zum Beispiel bei der Kindergartenfinanzierung und den Asylbewerberleistungen — nachkommen würden. Der Haushalt wäre ausgeglichen. Nur: Ist das überhaupt möglich? Richter verneint es.
Einen solchen Beschluss, den die CDU-Fraktion als entscheidend für ihre Zustimmung zum Haushalt bezeichnete, bewertet der Kreisdirektor als „Hoffnungspaket“. Richter: „Ob man darauf einen Haushalt aufbauen kann?“
Richter macht klar, dass vor einer solchen Beschlussfassung schon der Kämmerer seine Bedenken gegen dieses „Prinzip Hoffnung“ anmelden müsse. „Schließlich gibt es ein Landesrecht, gegen das nicht verstoßen werden darf“, erläutert Richter. Setze sich der Rat darüber hinweg, habe die Bürgermeisterin den Beschluss zu beanstanden. Tue die das nicht (Richter: „Was undenkbar wäre“), würde er als Kommunalaufsicht die Bürgermeisterin anweisen, den Beschluss zu beanstanden.
Dagegen könne die Stadt — und das hatte die Wülfrather CDU-Fraktion im Blick — klagen. „Aber die arme Stadt Wülfrath sollte sich vorher im Klaren sein, ob sie viele, kleine Klageverfahren überhaupt finanzieren kann“, sagt Richter. Darüber hinaus seien die Chancen auf einen Erfolg auf dem Klageweg nicht groß. Richter: „0,0 Prozent Aussicht auf Erfolg.“