Wülfrath/Wuppertal Frau erstickt: Witwer zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Wülfrath/Wuppertal. · Im Prozess um den Tod einer damals 61 Jahre alten Frau aus der Wülf­rather Stadtmitte hat das Landgericht Wuppertal den angeklagten Witwer (64) zu Gefängnis verurteilt. Der Mann habe Weihnachten 2015 seinem Opfer in der gemeinsamen Wohnung Mund und Nase bedeckt und zugedrückt.

Die Verhandlung fand vor dem Landgericht in Wuppertal statt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Er habe sie misshandeln wollen aber nicht erkannt, dass er darüber hinaus ging – und dass er damit ihren Tod verursachte. Beide Eheleute seien schwer alkoholisiert gewesen. Gewollt habe der Mann die Tötung nicht. Das noch angreifbare Urteil lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge; die Strafe beträgt drei Jahre Haft. Bewährung ist bei dieser Höhe ausgeschlossen.

Dem Urteil zufolge hatte das Paar gestritten, das ergebe sich aus Berichten der Nachbarn über eine laute Auseinandersetzung. „Anders als sonst hat sich der Angeklagte nicht beruhigt, sondern es kam zu dem schlimmsten der vorstellbaren Verläufe“, stellte der vorsitzende Richter fest. Der Angeklagte hatte am Vormittag des 26. Dezember 2015 den Notruf gewählt: Er fürchte, dass seine Frau tot sei. Dem Rettungsdienst und der eintreffenden Polizei soll er gesagt haben, dass er sie leblos auf dem Sofa gefunden habe. Im Prozess hat er geschwiegen.

Der Version des Angeklagten zufolge hatte das Paar am Vorabend ferngesehen und war auf der Sofaecke eingeschlafen. Dass etwas nicht stimmte habe er gemerkt, als er ihr einige Haare aus dem Gesicht strich. Ein Verdacht vor Ort auf eine Tötung ergab sich nicht. Der entstand erst durch die Leichenschau: Eine natürliche Todesursache war nicht erkennbar. In ihrem Urteil beschrieben die Richterinnen und Richter noch einmal minutiös die Untersuchungen des Gerichtsmediziners. Er hatte jedes noch so kleine Indiz geprüft. Druck auf Mund und Nase habe kleinste Verletzungen verursacht. Ein gewaltsamer Tod sei „wahrscheinlich“. Einen Menschen mit einem Kissen oder eine Decke zu ersticken könne durchaus zehn Minuten dauern.

Witwer soll laut Nachbarn auf den Speicher gegangen sein

Das Gericht stellte klar: Wüsste man, dass der Angeklagte so lange zudrückte, dann läge Totschlag vor. Die Dauer sei in diesem Fall aber ungewiss. Womöglich hätten sich Erkrankungen und Alkoholisierung der Frau ausgewirkt. Zur Überführung passen laut Gericht weitere Beobachtungen. Nachbarn hatten gehört, dass der Witwer auf den Speicher gegangen sei, bevor der Rettungsdienst kam. Fazit: „Ein eventuelles Tatmittel könnte er dort verborgen haben.“ Er hätte es in den folgenden Tagen beseitigen und seine Schuld verschleiern können. Passen könne dazu eine Erklärung, die der Mann später im angeblich nachdenklichen Ton gegenüber einer Stieftochter gegeben habe: Er wisse nicht, was er in jener Nacht getan habe.

Das Gericht milderte die Strafe wegen der Gesamtumstände ab, insbesondere angesichts der Alkoholisierung. Der Angeklagte habe mit seiner Frau den Ankerpunkt in seinem Leben verloren, das zeige sich an seinen Lebensumständen und seiner verschlechterten Gesundheit.

Der Mann kann jetzt noch das Rechtsmittel der Revision einlegen. Er bleibt bis zur Rechtskraft auf freiem Fuß, weil er sich dem Verfahren immer gestellt hat und kein Haftgrund vorliegt.