Friedhofsgebühren sollen sinken

Einige Leistungen werden günstiger, andere teurer. Heute wird im Ausschuss über eine neue Satzung diskutiert.

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Wülfrath. „Der Friedhof ist aufgrund schwankender Fallzahlen sowie anderer Bestattungsmöglichkeiten vor Ort schwierig zu kalkulieren.“ So steht’s in der neuen Gebührensatzung, die die Politik in der heutigen Ordnungsaussschusssitzung diskutieren und letztlich absegnen soll. Das könnte leicht fallen: Viele Leistungen sollen ab 2017 preiswerter werden, einige sollen teurer werden. Unterm Strich rechnet die Verwaltung mit Einsparungen für die Kunden.

Da sich die Jahresabschlüsse mit Plus und Minus auf die Kalkulationen der nächsten Jahre auswirken, kann die Stadt die Kosten senken. Für den städtischen Friedhof wurde 2013 ein Plus von 49 880,94 Euro festgestellt. 2014 sammelte sich ein Minus von 60 406,67 Euro an, im vergangenen Jahr gab es wieder ein Plus von exakt 81 799,92 Euro. Der Grund laut Stadt: „Dies ist auf die 2014 begonnene Rekommunalisierung der Friedhofspflege und Bestattungen zurückzuführen. Auch die ersten Effekte der Umsetzung des Friedhofentwicklungskonzeptes wirken sich positiv aus. Der städtische Friedhof hat dadurch seine Wettbewerbsstellung erheblich gestärkt.“ Die Bemühungen der Stadt in der Vergangenheit scheinen sich gelohnt zu haben, denn die Friedhofsgebühren waren ein jahrelanger Streitpunkt in der Stadt. Der Bund der Steuerzahler hatte in der diesjährigen Untersuchung Wülfrath kein gutes Zeugnis ausgestellt. Eine Urnenreihenbestattung in Wülfrath ist die einzige, die mit Kosten von 1906 Euro unter dem Durchschnitt liegt. Das liegt besonders an den günstigen Bestattungskosten (292 Euro), während die Grabnutzungsgebühren (1614 Euro) vergleichsweise hoch sind.

Die Sargwahlgrabbestattung ist hingegen in Wülfrath mit 4148 Euro am teuersten in Nordrhein-Westfalen. Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Bestattung im Urnenreihengrab: Die Grabnutzungsgebühren betragen insgesamt 3563 Euro und damit weit mehr als normalerweise in NRW üblich.

Die Verkleinerung des Geländes und der Einsatz städtischer Mitarbeiter auf dem Friedhof haben zu Kostenminimierungen geführt. Mehr als ein Drittel weniger muss künftig für das anonyme Urnenreihengrab bezahlt werden. (171,05 statt 312,95 Euro). Auch beim Urnenrasenreihengrab Urnenreihengrab und Erdbestattungswahlgrab sinken die Preise. Mehr kalkuliert die Stadt Wülfrath künftig beim Rasenreihengrab (704,28 statt 509,42 Euro). Mehr zahlen muss man ab 2017 auch für das sogenannte „Erdbestattungsreihengrab Kind“ und die Wahlgrabkammer. Neu angeboten werden ab dem nächsten Jahr ein Familiengemeinschaftsgrab und das Baumgemeinschaftsgrab. Kalkuliert sind die neuen Gebührensätze bei einer Zahl von 93 Bestattungen (Durchschnitt der vergangenen vier Jahre).