Velbert Gas- und Strompreisbremse: Entlastungen erfolgen durch die Stadtwerke automatisch

Velbert · Der Versorger bereitet alles vor, um die technischen Umstellungen fristgerecht umzusetzen.

 Die Gas- und Strompreisbremse greift am 1. März nächsten Jahres und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar.

Die Gas- und Strompreisbremse greift am 1. März nächsten Jahres und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar.

Foto: picture alliance / dpa/dpa

Ergänzend zur Soforthilfe im Dezember hat die Bundesregierung die Einführung der Gas- und Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Diese greift am 1. März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Somit sind Bürgerinnen und Bürger, Industrieunternehmen sowie kleine und mittelständische Betriebe für das gesamte Jahr bis voraussichtlich April 2024 vor zu starken Energiepreisanstiegen geschützt. Zu beachten ist: „Die Entlastungen erfolgen automatisch. Die Stadtwerke Velbert passen die Abrechnungen entsprechend an“, teilt der kommunale Versorger mit.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen zu gewährleisten. Bei Privatkunden gelten in der Regel für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs die niedrigen Preise, für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. „Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin, um von der Preisbremse möglichst stark zu profitieren“, sagt Bert Gruber, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Velbert.

80 Prozent des Verbrauchs gibt es zum geminderten Brutto-Gaspreis

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden gilt: 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs können zum verminderten Brutto-Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde bezogen werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent pro Kilowattstunde, während für den übrigen Verbrauch die gängigen Preise gültig sind.

Bis zu 30 000 Kilowattstunden Strom für je 40 Cent

Stromverbraucherinnen und -verbraucher sollen ebenfalls bis zum 30. April 2024 entlastet werden. Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30 000 Kilowattstunden erhalten ein 40 Cent je Kilowattstunde gedeckeltes Kontigent in Höhe von 80 Prozent ihres bisherigen Bedarfs.

Die Stadtwerke Velbert bereiten derzeit alles vor, um die technischen Umstellungen fristgerecht umzusetzen. Es geht um ein komplexes System, in dem eine Vielzahl unterschiedlicher Tarif- und Abrechnungsmodelle korrekt abgebildet werden müssen. ,,Für Energieunternehmen bedeutet die Regelung ein enormer administrativer Aufwand, da alle Strom- und Gasverträge angepasst werden müssen“, so Gruber. Die Liste der Herausforderungen, die die Stadtwerke die letzten Monate zu meistern haben, ist lang, erklärt er. „Vor allem Anfang des Jahres waren es die zahlreichen Kunden, die in die Grundversorgung gespült wurden, weil andere Unternehmen sie nicht mehr belieferten. Es folgten die Änderungen der EEG-Umlage und der Mehrwertsteuer, das Hin und Her mit der Gasbeschaffungsumlage, die Soforthilfe.“ Nun der Preisdeckel für Gas und Strom. Er versichert: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, damit zum kommenden März alles reibungslos funktioniert.“