Gerichtsprozess Velberter fehlt im Gericht und kassiert Haftbefehl

Velbert/Wuppertal · Zum Verhandlungstermin im Fall eines Vergewaltigungsprozesses am Landgericht Wuppertal fehlte der Angeklagte. Nun wird er von der Polizei gesucht.

Die Polizei wird den beschuldigten Ehemann jetzt suchen und vorerst in eine Justizvollzugsanstalt bringen.

Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann/Polizei

Ein 43 Jahre alter Angeklagter aus Velbert soll seine Ehefrau vergewaltigt haben. Zum Verhandlungstermin am Landgericht Wuppertal fehlte der Mann – nur sein Anwalt erschien. Nun wird er von der Polizei gesucht: Das Gericht erließ Haftbefehl. In den kommenden Wochen werden die Richterinnen und Richter wegen anderer Verfahren Terminschwierigkeiten haben, teilte der Vorsitzende mit. Er kommentierte: „Dann muss er halt was sitzen.“

Das angeklagte Geschehen datiert aus dem Dezember 2023. Bisher war der Ehemann auf freiem Fuß. Laut Anklage zwang er seiner Frau Sex auf. Sie habe ihm zuvor gesagt: Sie wünsche keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihm. In dem Prozess müssen die Richterinnen und Richter die Abläufe unabhängig aufklären – und anschließend urteilen.

Zum Verhandlungsbeginn waren zunächst nur die Staatsanwältin, die Richter und der Anwalt des Mannes erschienen. Der versuchte sichtlich beunruhigt, seinen Mandanten anzurufen: „Wir warten einigermaßen dringend auf Sie“, sprach er auf eine Mailbox. Dem Gericht sagte der Verteidiger: „Das ist ganz untypisch für ihn. Ich kenne ihn als absolut zuverlässig.“

Für die Ehefrau passt das Verhalten des Mannes ins Bild

Das Gericht wartete einige Minuten. Dann informierte der Vorsitzende die

Beteiligten: Er habe während der Pause mit der Frau gesprochen, die auf ihre Aussage wartete. Die habe gesagt: Das Fehlen passe bei ihm sehr wohl ins Bild. Der Angeklagte sei unzuverlässig beim Umgang und bei Absprachen. Laut dem Richter hatte die Frau sich auf eine Verhandlung mit belastender Aussage eingestellt. Sie habe gehofft, es damit hinter sich zu haben. Das habe sich nun zerschlagen. „Sie sagt: Es kommt alles wieder hoch“, fügte der Richter hinzu.

Das Gericht sieht Fluchtgefahr
als gegeben an

Seinen Haftbefehl erließ das Gericht, nachdem die Staatsanwältin das beantragt hatte. Der Vorsitzende fragte nach: Ob es nur um die Sicherung der Verhandlung oder um Fluchtgefahr gehe. Er fügte hinzu: „Wir tendieren zu letzterem.“ Die Staatsanwältin schloss sich dem an. Die Polizei wird den Angeklagten suchen und in eine Justizvollzugsanstalt bringen. Er kann sich rechtlich wehren. Das Gericht gibt später einen neuen Verhandlungstermin bekannt.

(dilo)