Gericht verhindert Windrad

Geplante Anlage in Flandersbach hätte Wetterradar in Essen gestört.

Foto: Bischof

Wülfrath. Dass Windräder häufig Anwohner mit ihrer wuchtigen Optik stören, ist nichts Neues. Weniger bekannt ist, dass sie auch Radarmessungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) behindern können. In Flandersbach wollte ein Windenergieunternehmen bereits 2013 ein hundert Meter hohes Rad aufstellen lassen, doch der Kreis erteilte keine Genehmigung. Zu Recht? Ja — entschied gestern das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, das der Argumentation von Wetterdienst und des Kreises folgte.

„Wir haben keine Genehmigung erteilt, da der Deutsche Wettedienst uns belegen konnte, dass das Windrad deren Wetterradar stören würde“, berichtet Kreis-Sprecherin Anne Grassberger. Für den Laien mag es verwunderlich sein, dass das Rad, das an der Stadtgrenze zu Heiligenhaus entstehen sollte, das Radargerät des DWD stören könnte. Schließlich operiert dieses elf Kilometer entfernt in Essen.

Uwe Kirsche, Sprecher des Wetterdienstes, kann erklären, wie die Messtechnik funktioniert und warum Windräder ein Problem sind. „Wir messen in der Atmosphäre, ob Niederschlag vorhanden ist“, sagt Kirsche. Das geschieht mit sehr stark gebündelten elektromagnetischen Wellen, die etwa von Hagel oder Schneeregen reflektiert werden — oder eben von drehenden Rotorblättern. „Das führt dazu, dass wir etwa fälschlicherweise vom System Hagel gemeldet bekommen, dabei ist da kein Hagel“, erklärt Kirsche. Feste Hindernisse wie etwa der Kölner Dom machen der Technik keinerlei Probleme, nur große bewegliche Objekte wie Rotoren.

Daher sind Windradanlagen im Umkreis von fünf Kilometern um die 17 Messstationen des DWD, mit denen das komplette Bundesgebiet abgedeckt ist, verboten. Bei fünf bis fünfzehn Kilometern Entfernung ist eine Einzelfallentscheidung gefragt. Im Fall Wülfrath winkte der DWD ab.

Das Windenergieunternehmen hatte gegen die darauf folgende Entscheidung des Kreises geklagt, doch die Richter in Düsseldorf waren auf der Seite der Meteorologen. Auch könne der DWD nicht dazu angehalten werden, seine Datenverarbeitung zu ändern. So würden „weiße Flecken“ entstehen, in denen nicht mehr zuverlässig vor Unwetter gewarnt werden könnte. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.