Wülfrath/Kreis Mettmann Inklusion: Jetzt Mittel abrufen
Wülfrath. · (HBA) „Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung gehört zu den Schwerpunkten unserer Arbeit und insbesondere der Sozialpolitik des nordrhein-westfälischen Sozialministers Karl-Josef Laumann“, sagt der Wülfrather Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.
Der Christdemokrat ruft lokale Initiativen, Vereine und Organisationen aus seinem Wahlkreis, zu dem auch die Städte Heiligenhaus, Mettmann und Velbert gehören, jetzt auf, die Fördermittel aus dem neuen „Inklusionsscheck NRW“ zügig zu beantragen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf stellt mit dem Inklusionsscheck 300 Mal je 2000 Euro für Inklusionsprojekte zur Verfügung. Davon können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden, beispielsweise zur Verbesserung der Barrie-
refreiheit, inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Dolmetschern für Gebärdensprache, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen.
„Gerade bei uns in den Städten des Nordkreises gibt es sehr viele Menschen und Organisationen, die die Inklusion vorantreiben. Es würde mich sehr freuen, wenn diese Fördermittel zahlreich abgerufen würden“, so Sträßer weiter.
Die finanzielle Unterstützung könne unkompliziert beantragt werden, und die Förderbedingungen seien ganz flexibel. Ein Verein oder eine Initiative könnten zum Beispiel innerhalb eines Jahres auch für zwei verschiedene Maßnahmen Förderung beantragen. Oder es könnten mehrere Initiativen für ein Projekt, beispielsweise eine gemeinsame Veranstaltung, Fördermittel beantragen und diese zusammenlegen.
Die Fördermittel können ab sofort online beantragt werden. Im Internet finden sich auch weitere Informationen zum „Inklusionsscheck NRW“, beispielsweise Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQ) zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie des Ministeriums.