Lange Ladezeit und zehn Jahre steuerfrei

Zu: Elektro-Autos dürfen jetzt in Wülfrath laden — theoretisch

Als einer der offensichtlich sehr wenigen privaten E-Auto Nutzer in Wülfrath würde ich gern ein paar Anmerkungen zu den im Artikel vom 22 April enthaltenen Informationen beitragen: 1.) An öffentlichen Ladestationen sollten - entsprechend den an E-Autos vorhandenen verschiedenartigen Ladesteckern (zum Beispiel Mennekes-Stecker oder Schuko-Stecker) — mindestens für diese beiden am häufigsten verwendeten Systeme Anschlüsse an der Ladesäule vorhanden sein. Unser E-Smart könnte an der Wülfrather Ladesäule mit seinem „normalen“ Schuko-Stecker nicht geladen werden. 2. Eine Aufladezeit (Vollladung) von anderthalb Stunden erreichen nur sehr teure E-Autos wie der Tesla oder E-Autos mit einer teuren Zusatzausstattung für Schnellladung. „Normale“ E-Autos benötigen eine Ladezeit bis zur vollständigen Aufladung von etwa vier bis acht Stunden. Insofern ist es sinnvoll, an einer Ladestation mit zwei Anschlüssen immer auch zwei reservierte Parkplätze für E-Autos zur Verfügung zu stellen. Für einen Ladevorgang wird verhältnismäßig viel Zeit benötigt und der entsprechende Parkplatz ist dann lange blockiert. 3. Dass E-Autos im Vergleich zu Kfz mit Verbrennungsmotoren generell immer noch sehr teuer sind, kann so nicht mehr bestätigt werden. Inzwischen gibt es ein relativ großes Angebot an bezahlbaren E-Fahrzeugen. Vom einfachen Renault Twizy (Ein-/Zwei-Sitzer) für um die 8000 Euro neu oder auch Fahrzeuge wie den Renault Zoe (Fünfsitzer) ab etwa 15 000 Euro neu bis zum E-Smart (Fortwo) ab etwa 19 000 Euro neu sind Möglichkeiten vorhanden, zum E-Auto zu wechseln. Auch junge Gebrauchtfahrzeuge und Vorführwagen sind mit erheblichen Preisnachlässen verfügbar. Bei einem Kostenvergleich zwischen E-Auto und „Verbrenner“ sollte beachtet werden, dass je nach Modell auch monatliche Mietkosten für den Akku hinzu kalkuliert werden müssen. Auf der anderen Seite sind jedoch auch erhebliche Kostenersparnisse durch zum Beispiel eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung, wenig Kostenaufwand für „Betankung“ und geringe Wartungskosten zu verzeichnen.

Dietmar Engler

Wülfrath

Leserbriefe stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar. Kürzungen bleiben vorbehalten. Anonyme Zuschriften können leider nicht berücksichtigt werden.