Neue Naturschutzgebiete für Wülfrath sind in Planung

Geht es nach dem Landschaftsplan des Kreises, wird das Schutzgebiet Schlupkothen erweitert und das Areal am Eignerbach aufgenommen.

Neue Naturschutzgebiete für Wülfrath sind in Planung
Foto: Karin Scharwächter

Wülfrath. Ab morgen liegt er zur Einsichtnahme beim Kreis Mettmann aus: der Neuentwurf des Landschaftsplans. Die ursprüngliche Satzung, die Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete festschreibt, stammt aus dem Jahr 1984. Seitdem hat sich viel getan — und so sollen nach diesem ersten Neu-Entwurf in Wülfrath einige neue Naturschutzgebiete ausgezeichnet werden, während bestehende Gebiete sich vergrößern könnten. „Die fachliche Grundlage dafür kommt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW“, erklärt Barbara Zumbrink von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises.

Das Naturschutzgebiet Schlupkothen soll sich nach Nordwesten und Südosten ausweiten. Größer geplant ist auch das Schutzgebiet am Aprather Mühlenteich, das in Zukunft im Plan „Aprather Bachtal und Mühlenteich“ heißen soll.

Neu aufnehmen möchte der Kreis das Waldgebiet bis zur Düsselquelle und den Bereich Holzer Bach in Unterdüssel. Weitere Naturschutzgebiete sind angedacht im Hesperbachtal und Hohdahlbachtal. Auch Bochumer Bruch und das Kalk-Gelände, durch das heute der Rundweg Eignerbach verläuft, soll mit den grünen Schildern ausgestattet werden.

Ob es so kommt, das entscheidet nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Ausarbeitung in Satzungsform am Ende der Kreistag. Wahrscheinlich im kommenden Jahr. Barbara Zumbrink sagt: „Das ist ein sehr langes Verfahren.“ Frühestens 2018 könnte der neue Landschaftsplan in Kraft treten.

Weswegen sollen so viele Gebiete neu als Naturschutzgebiet ausgezeichnet werden? „In der Regel sind dort seltene Tier- und Pflanzenarten oder Biotope vorhanden. Manche Bereiche werden auch wegen ihrer landschaftlichen Schönheit aufgenommen“, erklärt Zumbrink. In diesen Gebieten ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Eine Beschädigung, Veränderung oder eine nachhaltige Störung dieser Flächen ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Nur eine kleine Wiesenfläche am Aprather Mühlenteich, die an ein Haus angrenzt, soll den Status Naturschutzgebiet verlieren, weil sie laut Zumbrink „nicht mehr für schutzwürdig“ gehalten wird.

Bei Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind die Auflagen und Nutzungseinschränkungen geringer. Hier räumt der neue Landschaftsplan an mehreren Stellen auf und nimmt Bereiche aus dem Landschaftsschutz heraus.

Beispiele: Beim LSG Holzer Bach zwischen Unterdüssel und Görtzheide und beim LSG Wiesenbach zwischen Schlingensiepen und Tillmansdorf fallen Ackerflächen heraus, deren Zuordnung zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr schlüssig sind. Ebenso im Bereich des Silberbergs. Hier hat Lhoist aus dem Landschaftsschutzgebiet längst eine Abbaugrube gemacht.