Velbert Neue Regelung für motorisierte Zweiräder

Neviges. · Seit Januar dürfen Jugendliche in Nordrhein-Westfalen schon mit 15 Jahren den sogenannten Mopedführerschein machen. Das Echo zu diesem Thema ist in der Zielgruppe allerdings geteilt.

Der Mopedführerschein kann in NRW künftig schon mit 15 Jahren erworben werden. Das wurde kürzlich vom Kabinett in Düsseldorf beschlossen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Für Generationen von Jugendlichen war das Mofa mit 15 Jahren der Einstieg in die motorisierte Mobilität, auch wenn es mit Tempo 25 nicht gerade flott voran ging. Nächster Schritt war mit 16 Jahren das Moped, das mit 45 Stundenkilometern ein einigermaßen zügiges Mitschwimmen im Stadtverkehr erlaubt. Seit Mitte Januar dürfen Jugendliche bereits ab 15 Jahren Moped fahren, nachdem NRW als erstes Bundesland das Mindestalter gesenkt hat, teilte kürzlich Landtagsabgeordneter Martin Sträßer (CDU) mit. Allerdings gibt es in den fünf ostdeutschen Bundesländern bereits seit 2013 ein entsprechendes Modellprojekt „Moped mit 15“. Die Gründe dürften insbesondere mit Blick auf den ländlichen Raum die gleichen sein: „Mobilität bedeutet persönliche Freiheit. Gerade als Jugendlicher will und kann man nicht immer auf die Eltern zurückgreifen, um von A nach B zu kommen. Und leider ist das auch mit Bus und Bahn nicht immer möglich“, sagte Sträßer.

Was meinen die Betroffenen? Eine nicht repräsentative Umfrage bei Nevigeser Jugendlichen ergab ein geteiltes Echo – davon abgesehen, dass ein großer Teil die neue Regelung gar nicht kannte. Für Jerome von den Pfadfindern ist ein Moped kein Thema: „Ich komme mit dem Bus überall hin“, sagt der 16-Jährige, und der zwei Jahre jüngere Daniel pflichtet ihm bei. Nele, noch 13 Jahre alt, fände ein Moped ab 15 hilfreich: Sie wohnt seit kurzem in Velbert-Mitte, ist mit dem Bus fast 90 Minuten zur Schule unterwegs, und auch die Anfahrt zur Gruppenstunde mit dem Bus dauert: „Das ginge mit einem Moped sicherlich viel schneller.“ „Für mich bedeutete der Roller die große Freiheit“, sagt Gruppenleiterin Svenja Häger. Sie absolvierte ihre Ausbildung in Wuppertal, machte aber mit 17 den Rollerführerschein, weil ihre Buslinie vom 20-Minuten-Takt auf stündliche Abfahrten ausgedünnt wurde.

Guter Nahverkehr und Eltern als Taxi garantieren oft Flexibilität

Ähnlich auch die Meinung bei Mitgliedern der Jugendfeuerwehr: Ist die ÖPNV-Anbindung gut, helfen zudem die Eltern im Bedarfsfall als Taxi aus, spielt die eigene Motorisierung oft keine Rolle. Phil, der über soziale Netzwerke über die Neuregelung informiert war, und Niklas, beide 14 Jahre alt, würden es hingegen begrüßen, die Wege zu Schule und Freunden per Moped zurückzulegen.

Für Ralf Schefzig, Leiter der Direktion Verkehr der Polizei Mettmann und Vorsitzender der Verkehrswacht im Kreis ist die Absenkung des Mindestalters kein Problem: „Die Jugendlichen sind entwicklungsmäßig heute weiter als vor Jahren.“ Auch er sieht das Moped angesichts der gestiegenen Anforderungen an die Mobilität durchaus als Option für ländlichere Regionen. Das Mofa sei hingegen mit seiner geringen Geschwindigkeit eher Verkehrshindernis im Verkehrsfluss, insbesondere bei den neuen, erweiterten Sicherheitsabständen.

„Das Mofa ist eigentlich schon seit längerem ziemlich tot“, sagt Zweiradhändler Frank Leber. Auch bei den Mopeds sei die Nachfrage sehr eingeschlafen. Als Ursache vermutet der Velberter das gute Angebot an E-Bikes und den durch das begleitete Fahren auf 17 vorgezogenen Pkw-Führerschein. Das habe die kleinen motorisierten Zweiräder unattraktiv gemacht. Den Trend weg von den diesen Fahrzeugen bestätigt Joachim Naase, Zweiter Vorsitzender der Verkehrswacht und Fahrlehrer in Mettmann: „Die Jugendlichen haben heute grundsätzlich andere Prioritäten als den Führerschein.“ Die Mofa-Prüfbescheinigung werde praktisch gar nicht mehr nachgefragt, beim Mopedführerschein gebe es nur wenige Fahrschüler. Ob die Neuregelung daran etwas ändere? Neben den Kosten für den Führerschein sei auch Schutzkleidung erforderlich, gibt der Fachmann zu bedenken: „Allein damit ist man schnell bei einem vierstelligen Betrag.“