Neviges: Ortskern - Für schöne Fassaden gibt’s künftig Fördermittel
Eigentümer, deren Häuser im Bereich der Erhaltungssatzung für den Ortskern liegen, können Zuschüsse beantragen.
Neviges. Wer in Neviges seine Fassade neu gestalten möchte, kann dafür künftig Fördermittel erhalten. Voraussetzung: Das Objekt der Verschönerung liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung "Schloss Hardenberg und Ortskern Neviges".
"Richtlinien der Stadt Velbert über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Außenanlagen und Fassaden in Stadtumbau- und Stadterneuerungsgebieten" heißt das Wortungetüm, das Immobilienbesitzern bei der Fassadengestaltung finanziell unter die Arme greifen soll.
Damit das möglich wird, hat jetzt der Nevigeser Bezirksausschuss als erstes von sechs beteiligten Gremien einstimmig eine Änderung der Richtlinien auf den Weg gebracht: "Diese gelten bisher nur für die Projekte "Soziale Stadt" im Bereich Birth/Losenburg und "Stadtumbau West" am Nordpark", erläuterte Stadtplaner Detlef Jobst. So zählt die Verwaltung für die Nordstadt inzwischen 21 Zuwendungsbescheide, neun Maßnahmen sind abgeschlossen.
Durch die Erweiterung um die Erhaltungsgebiete könnten auch Gebäude innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche in Langenberg und Neviges in den Genuss von Fördergeldern kommen. Dazu muss in Neviges aber erst einmal die Erhaltungssatzung verabschiedet werden.
Ein entsprechender Beschluß stand zwar auf der Tagesordnung des Bezirksausschusses, wurde jedoch vertagt. Laut Jobst waren noch kurzfristig Stellungnahmen unter anderem des Kreises Mettmann eingegangen, die nicht mehr in die Vorlage eingearbeitet werden konnten.
In Langenberg ist man dagegen schon einen Schritt weiter: "Dort warten schon die ersten darauf, dass die Richtlinien in Kraft treten und sie loslegen können", sagte Jobst.
Bei der Antragstellung für das Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" für Langenberg (ab 2010) und Neviges (ab 2011) seien entsprechende Förderprogramme bereits vorgesehen.
Dabei werde berücksichtigt, dass die gestalterischen Anforderungen für Fassaden in den historischen Ortskernen von Langenberg und Neviges weitaus höher anzusetzen seien als etwa in der Nordstadt. In den denkmalgeschützten Bereichen ständen historische und stadtgestalterische Aspekte im Vordergrund. Dazu gehöre zum Beispiel die Verwendung denkmalgerechter Materialien.
Aufgrund des extrem angespannten städtischen Etats kann die Förderung jedoch nicht mehr im vollen Umfang gewährt werden. In der bisherigen Förderung von maximal 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter Fläche waren Bundes- und Landesmittel in Höhe von 18 Euro (bei einem Fördersatz von 60 Prozent) sowie ein städtischer Anteil von zwölf Euro enthalten.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf wird der kommunale Eigenanteil der Förderung zukünftig entfallen beziehungsweise muss "als Anteil Dritter" vom Eigentümer mit übernommen werden.