Nevigeser Verein „Mutter hat frei“ kann erst einmal weitermachen
Ende des vergangenen Jahres drohte der privaten Kinderbetreuung die Insolvenz. Mit Spenden wurde der finanzielle Engpass überwunden.
Velbert-Neviges. Die Vorstandsmitglieder des Vereins „Mutter hat frei“ können aufatmen: Nachdem zum Jahresende die Insolvenz und damit das Aus der vor 45 Jahren gegründeten Kinderbetreuung drohte, war ein Spendenaufruf erfolgreich. Durch Patenschaften und Einzelspenden konnte der finanzielle Engpass überwunden werden: „Damit ist der Bestand bis zum Sommer gesichert“, freut sich Sabrina Krebs, Vorsitzende des Trägervereins. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen bleiben somit auch erst mal erhalten.
Unterdessen rühren die Nevigeserin und ihre Vorstandskollegen weiter die Werbetrommel. „Das ist gerade eine spannende Zeit“, sagt Krebs. In diesen Wochen werden die Bescheide über die Vergabe der Kita-Plätze versandt. In Neviges sollen die Eltern bereits informiert worden sein, in Wülfrath erfolgen die Mitteilungen erst Anfang März.
Krebs hofft, dass Eltern, deren Kinder keinen Kitaplatz erhalten haben, sich bei „Mutter hat frei“ melden.
Derzeit kann die Initiative zwölf Plätze anbieten. Zielgruppe sind Kinder ab zwei Jahren, die in der Regel mit drei Jahren oder etwas später in eine Kindertageseinrichtung wechseln.
Sie werden in zwei Gruppen mit maximal je zwölf Kindern dienstags und donnerstags sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr betreut. „Die Kinder werden in den kleinen Gruppen gefördert und auf den Kindergarten vorbereitet“, unterstreicht Krebs die Vorteile der Einrichtung. Außerdem können die Eltern weiterhin Betreuungsgeld beziehen, weil „Mutter hat frei“ keine Tagesstätte sei.
Der Nevigeserin ist durchaus bewusst, dass der Betrieb der Initiative mit zunehmender Dichte der U3-Betreuung immer schwieriger wird: „Wir wollen aber so lange wie möglich denen, die keinen U3-Platz bekommen haben oder haben wollen, eine Alternative bieten.“
Das könne aber auch dazu führen, dass irgendwann eine der beiden Gruppen geschlossen werden muss, wenn die Zahl der Kinder auf Dauer nicht mehr für zwei Gruppen ausreicht.