Prozess: Ehepaar versöhnt sich nach Bluttat

Die schwer verletzte Ehefrau hat ihrem Mann verziehen. Anklage rückt vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab.

Wülfrath. Der schwerste Anklagepunkt — versuchter Totschlag — hat sich nicht bestätigt. Die beinahe tödliche Messerattacke eines Gelegenheitsarbeiters (48) auf seine 38-jährige Ehefrau Anfang März in Wülfrath war gefährliche Körperverletzung.

So werteten es Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch übereinstimmend in ihren Plädoyers vor dem Landgericht Wuppertal. Die Anklägerin forderte fünf Jahre und neun Monate Haft — wegen der schweren Verletzungen des Opfers.

Grund für die mildere Bewertung der Tat ist die in vielen Punkten unklare Beweislage, stellte die Staatsanwältin dar. Fest steht, dass der Mann am Tattag aus dem Ausland zu seiner Frau und einer von zwei gemeinsamen Töchtern nach Wülfrath gekommen ist. Dort arbeitete die Frau schon längere Zeit in einem Restaurant. Weil der Mann ihr vorwarf, ihn zu betrügen, soll es in einer Wohnung zum Streit und schließlich zum Angriff mit einer abgebrochenen Messerklinge gekommen sein.

Die Frau überlebte schwer verletzt. Sie musste in der Uni-Klinik Düsseldorf wiederbelebt werden und befand sich tagelang in Lebensgefahr. Der Angeklagte weinte, als die Juristen in ihren Plädoyers noch einmal die Tat beschrieben. Versuchter Totschlag scheidet laut Staatsanwaltschaft aus, weil es möglich sei, dass der Angeklagte seinen Angriff freiwillig abgebrochen hat. Einige Verletzungen der Frau könnten durch seine unbeholfenen Rettungsversuche verursacht worden sein.

Sichtlich überrascht reagierten die Richter auf das Plädoyer des Opfer-Anwalts. Seine Mandantin verstehe zwar, dass Strafe sein müsse. Sie habe aber ihrem Mann verziehen und wolle keine Strafe für ihn. Das Gericht hat die Urteilsverkündung für den 6. Dezember angekündigt.