Rat stoppt Bürgerbegehren

Politik: Mit 31:5-Stimmen wird vor 200 Zuhörern die Unzulässigkeit festgestellt.

Wülfrath. Nach fast drei Stunden Debatte steht das Ergebnis: Der Rat erklärt das Bürgerbegehren "Rettet die Stadthalle" für unzulässig. 31:5 lautet das Abstimmungsergebnis. Nur die DLW plädiert für die Zulässigkeit. Die Befürworter eines Einkaufszentrums auf dem Areal unterstreichen aber auch, "dass die 2400Unterschriften fürs Begehren nicht verloren sind: "Wir haben verstanden", sagt Axel Effert (CDU) und plädiert für eine bessere Information samt Meinungsaustausch.

Die Trennwände des großen Sitzungssaals sind beiseite geschoben, das Foyer steht offen. Sitzplätze gibt es schon 20 Minuten vor Beginn der Sondersitzung des Rates zum Bürgerbegehren nicht mehr. Rund 200 Bürger wollen die Entscheidung nicht verpassen. Die Stimmung ist angespannt. Unter den Bürgern herrscht Unruhe, es gibt immer wieder Zwischenrufe. Wolfgang Preuss, der als Bürgermeister-Stellvertreter Claudia Panke - sie ist in einem seit Monaten gebuchten Urlaub - vertritt, ruft immer wieder zu Ordnung.

Kämmerer Reiner Ritsche "ist erschüttert". So etwas habe er nicht erwartet, man solle sich doch nicht niedermachen. Er nutzt den Moment, um auf die schwere Wülfrather Haushaltssituation hinzuweisen - mit dem Schuldenberg von 60 Millionen Euro. Sein Appell: "Wir müssen etwas tun." Die Stimmung unter vielen der Besucher trifft Matthias Tertel, sachkundiger Bürger der Grünen: "Dass wir kein Geld für die Stadthalle haben, liegt an den Sünden der Vergangenheit."

Dezidiert legt Frank Homberg nach einer 20-minütigen nicht-öffentlichen Sitzung des Rates - es ging um Zahlen aus der Herminghaus-Stiftung - seine Sicht der Dinge dar, "die naturgemäß anders als die der Verwaltung ausfällt". In der Summe kommt er zu dem Schluss, dass das Begehren zulässig ist. Adelheid Heiden, Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens, appelliert noch einmal an den Rat: "Leben Sie Demokratie - mit den Bürgern."

Ordnungsamtsleiter Reinhard Schneider reagiert auf Hombergs Interpretation - sachlich, aber bestimmt. Er weist auf eine Vielzahl von Punkten hin, die den rechtlichen Anforderungen eines Bürgerbegehrens nicht genügen. "Und nur darum geht es heute: Ist das Bürgerbegehren zulässig oder nicht? Das ist es nicht", so das Ergebnis der städtischen Prüfung - eine Position, die CDU, SPD, WG, Grüne und FDP teilen.

Kämmerer Ritsche macht auf Nachfrage der CDU noch klar, dass auch ein Votum für das Bürgerbegehren ab Februar 2011 eine Schließung der Halle nicht verhindern würde, "weil wir das Geld für die Brandschutzmaßnahmen nicht investieren dürfen".