Ratingen: CDU will mehr Gerechtigkeit bei der Regenwassergebühr

Die CDU will die Ungerechtigkeiten bei der Satzung für die Entwässerungsgebühr abschaffen und die Bürger entlasten. Der Anteil der Stadt würde dadurch aber steigen.

Ratingen. Als den Ratinger Bürgern zu Jahresbeginn die neuen Abgabenbescheide ins Haus flatterten, gab es viele lange Gesichter: Durch die neu eingeführte Entwässerungsgebührensatzung, die erstmals auch das ins Kanalnetz eingeleitete Regenwasser berücksichtigt, kam es zu teilweise deutlichen Erhöhungen der Zahlungsbeträge. In etlichen Fällen fielen die Aufschläge sehr drastisch aus - bis zu 300 Prozent. Inzwischen sind knapp 3000 Widersprüche gegen die neue Entwässerungssatzung bei der Stadt eingegangen, auch einige Klageverfahren laufen bereits.

Die CDU-Fraktion hat eine Änderung der Satzung erarbeitet, die für eine Entlastung der Bürger bei den Gebühren und zu mehr Gerechtigkeit führen soll, wie Fraktionsvorsitzender Ewald Vielhaus erläuterte. Bei dem Entwurf mitgetüftelt haben auch ein ehemaliger Verfassungsrichter sowie der BUND und die Verbraucherschutzgemeinschaft.

Zwei Knackpunkte sollen geändert werden: die Abschaffung der Grundgebühr und des pauschalisierten Vorwegabzugs für die Stadt. Besonders die Grundgebühr hat bei vielen Bürgern für einen Proteststurm gesorgt. Die Gebühr errechnet sich aus der Grundstücksgröße und einem Nutzungsfaktor. Das führte dazu, dass auch für Rasen- oder Wiesenflächen Gebühren bezahlt werden müssen, obwohl dort jeder Regentropfen versickert. Und bei großen Grundstücken kam da schnell eine erkleckliche Summe zustande. Die Verwaltung argumentierte, dass auch solche Wiesenflächen "potenziell" versiegelt werden könnten, so dass die Verwaltung entsprechend Kanalleistungen vorhalten müsste.

"Eine schizophrene Denkweise", urteilt Vielhaus. "Wer kommt denn auf die Idee, seinen schönen Garten mit Betonplatten zu versiegeln?" Gerold Fahr weiß von Fällen, wo es Gebührensteigerung von bis zu 300 Prozent gegeben habe. "Ein Alleinstehender in einem Reihenhaus in Homberg muss jetzt dreimal so viel bezahlen wie zuvor." Ein Bewohner eines Einfamilienhauses mit normal großem Grundstück und durchschnittlichem Wasserverbrauch hätte eine Steigerung von 80 Prozent. Es sei bei den Modellrechnungen viel zu wenig berücksichtigt worden, dass in vielen Haushalten nur noch ein oder zwei Personen leben, die einen entsprechend geringeren Wasserverbrauch haben. Außerdem: "Die Bürger haben schon einmal für den Anschluss ans Kanalnetz gezahlt", so Fahr weiter.

Nicht akzeptabel sei auch, dass die Stadt ihren Anteil für die öffentlichen Flächen quasi zum Sonderpreis vorweg von den Gesamtkosten der Regenwasserbeseitigung abzieht. Der Vorwegabzug ist grundsätzlich rechtens, allerdings sollte nur nach den gleichen Maßstäben wie bei den Bürgern erfolgen. Da nur die Flächen, nicht aber der Grad der Versiegelung berücksichtigt wurde, ergebe sich eine Gebührenverteilung zu Lasten der Bürger und Unternehmen. Ursprünglich waren fünf verschiedene Berechnungsmodelle vorgestellt worden. Der städtische Anteil bewegte sich dabei zwischen 54 000 und 367 000 Euro. Beschlossen wurde - richtig! - der geringste Anteil.

"Die Stadt muss sich wie die Bürger behandeln lassen", fordert Fahr. In der Konsequenz bedeuten die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen eine Mehrbelastung für die Stadt und eine Entlastung der Bürger.

Schmutzwassergebühr Diese Gebühr errechnet sich nach wie vor nach dem Frischwasserverbrauch und kostet 1,45 Euro pro Kubikmeter. Wer Wasser spart, zahlt auch weniger Abwassergebühr.

Regenwassergebühr Sie setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und der Leistungsgebühr. Die Grundgebühr (0,23 Euro pro Quadratmeter) ergibt sich aus der Fläche des Grundstückes, multipliziert mit dem Nutzungsfaktor, der der Nutzungsart des Grundstücks entspricht. Die Leistungsgebühr (0,52 Euro pro Quadratmeter) wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der Regenwasser direkt oder indirekt in die Kanalisation gelangt.