Ratingen-Homberg: Wirbel um neue Vorschriften

Die Stadt will Dach-Aufbauten einschränken. Die Gegner finden das „kleinkariert“.

Homberg. Die Bebauungplan-Änderung für Homberg-Süd, die künftig die Errichtung von Antennen, Satellitenschüsseln und Kleinwindanlagen nur unter bestimmten Auflagen erlaubt, sorgt weiter für Wirbel.

Wie berichtet dürfen derlei Aufbauten nur auf der straßenabgewandten Seite des Hauses und unterhalb des Dachfirstes angebracht werden. Die Grünen kritisieren diese Einschränkungen gerade im Hinblick auf Kleinwindanlagen als "Verhinderungstaktik", das Planungsamt verteidigt sie als Beitrag zu einem einheitlichen Erscheinungsbild in Homberg-Süd.

Nicht betroffen von den neuen Festsetzungen ist Wolfgang Weitzig. Der Homberger hatte im vergangenen Jahr einen Bauantrag zur Errichtung einer Kleinwindanlage auf dem Dach seines Hauses an der Agnes-Miegel-Straße gestellt - und genehmigt bekommen. Damals gab es noch keine Satzung, die das hätte verhindern können.

Dennoch ist Weitzig nicht gut auf die Stadt zu sprechen: Obwohl er vom Hersteller des Minirotors eine Prüfbescheinigung des Tüv hat, soll er ein eigenes Lärmgutachten beibringen. Dabei unterschreitet die Anlage selbst die strengen Auflagen für den Betrieb in der Umgebung von Altenheimen. Die Maximalwerte in reinen Wohngebieten betragen 50 Dezibel (A) tagsüber - soviel wie das Geräusch von Regen oder eines Kühlschrankes -, nachts 35 Dezibel.

Die Verwaltung will jedoch eigene Gutachten. Die Anlage soll dabei bei Windschwindigkeiten von 13 bis 17 Metern pro Sekunde getestet werden. Das entspricht Windstärkesieben, die in hiesigen Breiten selten vorkommt. Weitzig empfindet die Forderung der Verwaltung als "Schikane". Er messe seit dem vergangenen jahr die Windgeschwindigkeiten in Homberg: Meistens lägen sie bei fünf bis sechs Metern pro Sekunde.

Weitzig will sich die knapp 5000 Euro teure Anlage mit einer Leistung von 2,5 Kilowattstunden dennoch kaufen. "Es ist traurig, dass man in Ratingen so kleinkariert ist." In anderen Bundesländern seien Kleinwindanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern ohne Baugenehmigung zulässig. Er fragt sich auch, was mit bestehenden Dachantennen und Satellitenschüsseln passieren soll. "Viele Anlagen in meiner Nachbarschaft sind gut sichtbar auf den Dächern montiert."

Planungsamtsleiter Michael Hölzle gibt allerdings Entwarnung: "Die haben Bestandsschutz und dürfen bleiben." Er räumt ein, dass es durch die B-Planänderung sicher im einen oder anderen Fall zu Einschränkungen komme, aber das sei "eine politische Entscheidung".

Früher seien die Dächer noch deutlich schlimmer mit Antennen bestückt gewesen, "an diesen Anblick hatte man aber sich gewöhnt." Heute wird darüber im Stadtrat (ab 16 Uhr) beraten und entschieden.