Schwerkranker prellt Versicherung

61-Jähriger nutzte die Gutgläubigkeit eines Apothekers aus.

Velbert. Ein 61 Jahre alter, schwer kranker Rentner aus Neviges ist am Mittwoch vom Velberter Amtsgericht wegen Betrugs in 33 Fällen zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann vorsätzlich seine Krankenversicherung um 15.000 Euro geprellt hat. Nur wegen seiner schweren Erkrankung muss er nicht hinter Gitter.

Ob er in Berufung geht, wusste Wolfgang S. am Mittwoch nach der Urteilsverkündung noch nicht. Der grauhaarige Mann, der seit 15 Jahren an einer Parkinson ähnlichen Bewegungsstörung erkrankt und seit zehn Jahren arbeitsunfähig ist, konnte nur auf einen Rollator gestützt zur Anklagebank gehen. Seit seiner Erkrankung ist das Leben von Wolfgang S. von Medikamenten bestimmt. Er bekommt regelmäßig Infusionen und muss viele Tabletten schlucken. Der Rentner, der einst als selbstständiger Heizungsinstallateur arbeitete, bekommt eine Rente von 659 Euro. Seine berufstätige Frau sorgt für den Lebensunterhalt des Paares.

Vorsätzlich, so Richter Michael Dittmann, habe Wolfgang S. von 2006 bis 2008 verschiedene Ärzte aufgesucht und sich von ihnen immer wieder neue, teure Medikamente verschreiben zu lassen. Die Rezepte legte er in der Apotheke vor. Unter dem Vorwand, nicht alle Arzneimittel zahlen zu können, überredete er den Apotheker, das Rezept zu quittieren. Die Rechnung reichte er dann bei der Versicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Sobald er das Geld bekommen habe, sagte er dem gutgläubigen Apotheker, werde er die restlichen Medikamente abholen und bezahlen.

Doch Wolfgang S. holte die Medizin nicht ab und behielt das Geld der Krankenversicherung. „Das haben sie für Ihren Lebensunterhalt verwendet. Ansonsten müssten Sie das Geld ja noch haben und könnten es der Versicherung zurückerstatten“, hielt ihm Richter Dittmann vor.

Die Verteidigerin von Wolfgang S. forderte einen Freispruch, weil er zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt hätte, die Versicherung zu täuschen. Ihr Mandat sei von einer permanenten Angst getrieben gewesen, nicht genügend Medikamente zu haben.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft in allen Punkten, die auch ein Jahr und sechs Monate Freiheitstraße auf Bewährung gefordert hatte. Außerdem muss Wolfgang S. ein Bußgeld von 1200 Euro zahlen.