Wülfrath SPD, WG und FDP sehen beim Sparkurs die Talsohle erreicht

Wülfrath · Die Fraktionen sprechen sich für die Erhöhung der Grundsteuer B auf 615 Prozentpunkte aus – zugunsten eines nachhaltigen Umbaus der Infrastruktur.

SPD, Wülfrather Gruppe und FDP im Rat der Stadt Wülfrath fordern in einem gemeinsamen Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Juni, die Grundsteuer B für 2021 nicht wie von der Stadtspitze geplant auf 650, sondern auf 615 Prozentpunkte anzuheben und diesen Satz bis 2024 beizubehalten.

Sowohl Bürgermeister Rainer Riitsche als auch der kommissarische Kämmerer Stephan Hölterscheidt hätten bei der Einbringung des Etats nachvollziehbar dargestellt, dass eine Grundsteuererhöhung unumgänglich sei. „Die Alternative wäre ein sechstes Haushaltssicherungskonzept, das aber aufgrund der notwendigen Verbesserungsziele von 1,5 bis 1,6 Millionen ebenso nicht ohne Steuererhöhungen auskommen würde. Nach fünf Sicherungskonzepten sind die freiwilligen Leistungen auf ein Minimum geschrumpft. Die Zitrone ist ausgequetscht. Der Sparkurs der letzten Jahre hat seine Talsohle erreicht“, so die Fraktionsvorsitzenden Manfred Hoffmann (SPD), Wolfgang Peetz (WG) und Hans-Peter Altmann (FDP).

Neben den gravierenden Einschnitten im freiwilligen Bereich wie Schließung der Stadthalle und Rückzug aus dem Betrieb des Zeittunnels, seien die Folgen für die städtische Infrastruktur mittlerweile unübersehbar. „Jetzt ist nicht mehr weiterer Abbau angesagt, sondern Umbau zu einer nachhaltigen Infrastruktur und zu einem qualitativen Wachstum“, so die Antragsteller. An vielen Stellen, zum Beispiel bei der Grünflächenpflege oder der Straßenunterhaltung, gebe es sichtbar Nachholbedarf. „Das alles kostet Geld, das bisher nicht vorhanden war. Hinzu kommen wichtige Investitionen für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Wülfrath, zum Beispiel für den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache oder für die Digitalisierung. Die Maßnahmen aus dem Klimaschutzpakt sind erste Anfänge für eine CO2-neutrale Kommunalpolitik. Die Kredite zur Liquiditätssicherung, also der städtische Dispo, werden im Finanzplanungszeitraum erstmals die Grenze von 50 Millionen Euro überschreiten. Auch diese Entwicklung muss dringend aufgehalten werden, denn die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit“, argumentieren die drei Fraktionen.

Die Verwaltung hat im Haushaltsentwurf eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 650 Prozentpunkte für 2021 und 2022 vorgeschlagen. 2023 und 2024 sollte der Satz auf 580 Punkte sinken. Für einen durchschnittlichen Immobilienbesitzer wäre dies eine Mehrbelastung von 150 Euro pro Jahr, ab 2023 von 80 Euro pro Jahr. Mit dem Hebesatz von 615 Prozentpunkten bleibe aus Sicht der Antragsteller die Belastung in den Jahren bis 2024 für Eigentümer nahezu identisch.

So sieht es wegen der Veränderungsliste für den Etatplan 2021 auch Bürgermeister Rainer Ritsche. Der hatte am Dienstag öffentlich zur Anfrage von CDU und Grünen Stellung bezogen. Die Ratsmehrheit wollte damit die Möglichkeiten zur Vermeidung oder Abschwächung der Grundsteuererhöhung ausloten, denn beide Fraktionen hegten Zweifel daran, dass diese in der ersten Variante angesichts der Corona-Krise den Bürgern zumutbar sei.