Wülfrath WG will Abkehr vom Gießkannenprinzip

Wülfrath · Die Beschlusslage zur Erstattung von Elternbeiträgen soll der realen Situation angepasst werden.

Laut der WG sind die Plätze in den Kitas derzeit schon wieder zu mehr als der Hälfte belegt.

Foto: dpa-tmn/Monika Skolimowska

Die Wülfrather Gruppe (WG) fordert in einem Antrag für den Jugendhilfeausschuass am 19. Mai sowie den Schulaussschuss am 10. Juni für den Fall, dass das Land eine 50-prozentige Beteiligung für die Monate Februar bis Juni verweigert, eine Abkehr bei der Erstattung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung nach dem „Gießkannenprinzip“. Die WG will, dass die Rückzahlungen der tatsächlichen Nutzungssituation in der Notbetreuung angepasst werden.

„Der ursprüngliche Beschluss des Rates vom 26. März 2020 ging davon aus, dass es nur eine sehr eingeschränkte Notbetreuung gibt, zum Beispiel für systemrelevante Berufe. Die aktuelle Belegung geht jedoch weit darüber hinaus. Deshalb wäre es ungerecht, die Beiträge auch an die diejenigen zu erstatten, die die Einrichtungen weiterhin nutzen. Es sollen vielmehr die Eltern entlastet werden, die entsprechend der Empfehlung aktuell auf eine Betreuung verzichten und viele Mühen und Organisationsaufwand auf sich nehmen. Eine Erstattung ,mit der Gießkanne’ ist nicht zielführend“, begründetet WG-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Peetz den Vorstoß.

Derzeit sind die Elternbeiträge an alle Eltern zu erstatten, sofern die Kommunalaufsicht zustimmt oder das Land die Beitragsausfälle erstattet. Aktuell stehe die Einigung zwischen dem Städte- und Gemeindebund und dem Land noch aus. Deshalb soll für Februar bis Juni 2021 die Erstattung der Beiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule nach dem WG-Vorschlag ausschließlich an jene Eltern erfolgen, die aufgrund der Empfehlungen der Landesregierung auf die Inanspruchnahme der Betreuung verzichtet haben.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzulegen, der eine „Mindestnutzungsdauer“ für die Erhebung von Beiträgen (zum Beispiel 50 Prozent) vorsieht. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden. Voraussetzung für die Erstattungen sei die Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.

Auch das Verpflegungsgeld soll nach dem Willen der WG entsprechend erstattet werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den Trägern dazu eine einvernehmliche Regelung zu finden, die eine angemessene Berücksichtigung der Fixkosten beinhaltet.