Stadt nimmt Vereine in die Pflicht
Die Sportvereine sollen eine größere Eigenverantwortung übernehmen. Doch damit vergrößert sich auch der Aufwand für die Vorstände bei der Verwaltung.
Neviges. Da staunten die Senioren des Nevigeser Turnvereins 1862 nicht schlecht: Plötzlich stürmten Schüler in die Sporthalle der Hardenbergschule, als dort eine Seniorengruppe ihren Leibesübungen nachgehen wollte. Seit dem Beginn des Schuljahres ist die Halle am Waldschlößchen — wie berichtet — an die Gesamtschule in Wuppertal-Kartenberg vermietet. Die Nachbarstadt zahlt einen Stundensatz von 20,75 Euro für die Nutzung zum Schulsport. Das teilt die Velberter Stadtverwaltung dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus mit, der morgen tagt. „Inzwischen hat sich das Problem erledigt, man hat sich mit den Zeiten vertan“, teilte Sportabteilungsleiter Michael Bösebeck der Z mit.
Wolfgang Dielschneider, Vorsitzender des SV Union Velbert, zur Vereinbarung zur eigenverantwortlichen Nutzung der Sportstätten durch die Vereine
Mit der Wuppertaler Gesamtschule wurden die Belegungszeiten so vereinbart, dass es keine Veränderung von Vereinsnutzungszeiten gibt. Der Vertrag gilt bis zum Schuljahr 2018/19 mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres. Sorge bereitet den Vorständen der Sportvereine die neue Vereinbarung zur eigenverantwortlichen Nutzung der Sportstätten. „Wir müssen mehr Personal stellen, die Trainer müssen die Brandschutzverordnung genau kennen und die Feuerlöscher bedienen können“, befürchtete der Vorsitzende des SV Union, Wolfgang Dielschneider, beim jüngsten Bürgerfrühstück der CDU.
„Das ist im Grunde nichts Neues. Bereits jetzt müssen die Übungsleiter mit den Brandschutzsatzung, Alarmanlagen, Fluchtwegen und der Bedienung der Feuerlöscher vertraut sein“, klärt Michael Bösebeck auf. „Neu ist, dass dies nun dokumentiert werden muss. Die Vorstandsmitglieder der Vereine werden durch Mitarbeiter der Verwaltung eingewiesen.
Michael Bösebeck, Sportabteilungsleiter, zur Einweisung von Übungsleitern in die Brandschutzbestimmungen durch die Vereine
Die wiederum sorgen dafür, dass die einzelnen Übungsleiter und Veranstaltungsverantwortlichen mit den Brandschutzbestimmungen vertraut gemacht werden.“
Außerdem beschließt der Ausschuss den Vorschlag des Stadtsportbundes zur Verteilung der anteiligen Mittel der Sportpauschale in Höhe von 20 000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe von 5000 Euro erhalten in diesem Jahr unter anderem der Nevigeser Turnverein und der Schwimmverein Neviges. Der NTV kann damit eine Bodenturnmatte mitsamt eines Transportwagens beschaffen, die Schwimmer wollen einen mittleren und großen Leinenwagen erwerben. Die Zuschüsse werden auf der Basis des gültigen Erlasses für die sogenannte Sportpauschale und der dort angegebenen Verwendungszwecke gewährt. Voraussetzungen für die Gewährung sind: Der Sportverein muss Mitglied des Stadtsportbundes Velbert und anerkannt gemeinnützig sein, der Mitgliederbestand muss die Gewähr für eine effiziente Nutzung der Anlage bieten. Daneben wird erwartet, dass Jugendarbeit betrieben stattfindet und viele Jugendliche Mitglied sind. Der Zuschussbetrag beträgt grundsätzlich maximal 80 Prozent.