Sträßer widerspricht SPD: „Velbert profitiert sehr wohl finanziell“

Die Berechnungen zur kommunalen Finanzierung sorgen für Streit unter den Parteien.

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Velbert. Mit der Arbeitskreisrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) 2019 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine erste Prognose für die kommunale Finanzierung 2019 veröffentlicht. Nach dieser ersten vorläufigen Berechnung erhalten Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 voraussichtlich rund 12,067 Milliarden Euro vom Land. Damit erhöht sich der Betrag gegenüber 2018 um rund 365 Millionen Euro, dies bedeutet ein Plus von 3,1 Prozent. „Entgegen der Behauptungen der Velberter SPD profitiert von den höheren Landeszuweisungen für die Kommunen auch die Stadt Velbert“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.

Auf den ersten Blick sinke zwar die allgemeinen Deckungsmittel um knapp drei Millionen Euro auf rund 28,7 Millionen Euro, weil die Steuerkraft der Stadt im vergangenen Jahr um fast acht Millionen Euro auf rund 104 Millionen Euro angestiegen seien. Das Land erhöhe aber unabhängig davon die Investitionspauschalen; hier bliebe der Stadt dann mit gut 5,7 Millionen Euro ein Plus von 100 000 Euro. Insgesamt bekomme die Stadt Velbert etwa 34,4 Millionen Euro vom Land aus den Mitteln des Gemeindefinanzierungsgesetzes.

„Es kann also keine Rede davon sein, dass Velbert deutlich verlieren würde, wie es die Velberter SPD jüngst darstellte. Auch Velbert hat am Ende der Rechnung ein Plus. Die SPD Velbert sollte sich freuen, dass die Steuerkraft der Stadt wieder ansteigt und dadurch die Abhängigkeit von Hilfen Dritter sinkt“, so Martin Sträßer.

Hintergrund: Die Arbeitskreisrechnung GfG ist entstanden aus einer Kooperation zwischen dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie aus den Kommunalen Spitzenverbänden des Landes NRW. Durch diese erste Schätzung hätten die Städte in Nordrhein-Westfalen eine frühzeitige Orientierung über das kommende Gemeindefinanzierungsgesetz und die zu vergebenden Mittel. „Dies ist eine große Erleichterung für die Planer der kommunalen Haushalte in den Städten und Gemeinden“, sagt der Landtagsabgeordnete abschließend. AR