Velbert Tür geöffnet, ohne auf Verkehr zu achten
Eine Verletzte und mehr als 15 000 Euro Sachschaden bei Unfall auf der Heiligenhauser Straße.
Mehr als 15 000 Euro Sachschaden hat am Montag der Zusammenstoß eines Busses mit der Tür eines Autos gefordert.
Wie die Polizei berichtet, hatte um kurz nach 18 Uhr eine 59-jährige Velberterin ihren Mercedes A 180 am rechten Rand der Heiligenhauser Straße auf Höhe der Hausnummer 37 geparkt. Als sie daraufhin auf der Fahrerseite aus dem Auto aussteigen wollte, missachtete sie einen von hinten anfahrenden Linien-Gelenkbus. So öffnete die Frau die Tür ihres Wagens, mit der Folge, dass die Busfahrerin, eine 33-jährige Essenerin, nicht mehr ausweichen konnte und ihr Bus mit recht hoher Wucht in die Fahrertür des Mercedes krachte.
Die Busfahrerin wurde bei dem Unfall leicht verletzt und musste mit einem Rettungswagen zur Kontrolle in ein Krankenhaus gefahren werden. Die Velberterin hatte augenscheinlich mehrere Schutzengel und wurde nicht verletzt. Allerdings entstand an beiden Fahrzeugen ganz erheblicher Sachschaden. Der Mercedes musste abgeschleppt werden. Auch der Bus wurde im Frontbereich so stark beschädigt, dass die Weiterfahrt nicht möglich war.
Die Polizei warnt vor
„Dooring-Unfällen“
Auch wenn bei diesem Unfall kein Radfahrer beziehungsweise keine Radfahrerin zu Schaden gekommen ist, warnt die Polizei vor so genannten „Dooring-Unfällen“. Darunter versteht man eine Kollision zwischen einem Radler und einer sich plötzlich öffnenden Autotür. Die Rechtslage ist klar: Wer ein- oder aussteigt, muss sich dabei so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§14 StVO). Die Polizei rät: „Schauen Sie vor dem Aussteigen nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten. Unterstützt wird dies auch durch die Anwendung des ,Holländergriffs‘: Dabei wird die Fahrertür stets mit der rechten Hand geöffnet, wodurch der Oberkörper bereits automatisch gedreht und der Blick nach hinten gerichtet wird. Zudem sollten Radfahrende nach Möglichkeit stets einen Mindestabstand von einem Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten.“