Velbert/Justiz: Widerstand am Wanderweg
Das Gericht verhängte nach Auseinandersetzung mit Forstbeamten 3000 Euro Geldbuße.
Velbert. Rund 31 Kilometer misst der beliebte Wanderweg "Rund um Langenberg". Was Spaziergänger hier suchen, glaubten viele Anwohner einst gefunden zu haben, als sie herzogen: Ruhe. Doch mit der ist es mitunter vorbei, wenn an den Wochenenden Scharen von Naturliebhabern das Areal bevölkern. Das sorgt nicht selten für Ärger. Ein Fall landete am Dienstag vor dem Wuppertaler Landgericht.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Velbert Carl E. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (zwei Monatsgehälter) verurteilt. Laut Anklage soll der Mann Mitarbeiter des Kreises Mettmann mit einem Knüppel bedroht haben. Dagegen hatte E. Berufung eingelegt. Über die entschied das Landgericht am Dienstag. Nach einem Rechtsgespräch mit sämtlichen Beteiligten verständigte man sich: Gegen Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro wird das Verfahren eingestellt.
Und darum ging es: Carl E. hatte den Zugang zum Wanderweg, der durch das Grundstück seiner Lebensgefährtin an der Deilbachstraße 167 verläuft, mit einem Maschendrahtzaun und Reisig verbarrikadiert. Seine Argumentation: Der Verlauf oberhalb des Hofes sei falsch vermessen und führe über das Privatgrundstück von ihm und seiner Lebensgefährtin. Die Strecke dort sei nicht der Öffentlichkeit gewidmet. Zudem sei nicht geklärt, wer hafte, wenn etwas passiere.
Über die Verbarrikadierung beschwerten sich vor allem Wanderer. Das drang im Januar 2009 auch zum Ordnungsamt durch. Als die letzten Durchgangsmöglichkeiten versperrt waren, sprach das Ordnungsamt am 29.Januar 2009 eine Räumungsverfügung aus - bis zum 31. Januar, 10 Uhr, sollten alle Sperrungen entfernt sein, sonst würde die Stadt ein Unternehmen beauftragen, die Sperre zu entfernen, und ein Zwangsgeld fällig werden. Dem kamen Carl E. und seine Freundin nicht nach. Die Sperre blieb. Bis zum Vormittag des 31.Januar.
Dann verständigten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Wuppertaler Gartenbauunternehmen, die Sperrung unverzüglich zu entfernen. Doch wann immer sich Forstmitarbeiter der Sperre näherten, stellte E. sich in den Weg.
Für das Gericht war dies seinerzeit ein klarer Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ob die Barrikade an dieser Stelle rechtmäßig sei oder nicht, spielte bei der Entscheidung keine Rolle.
Doch ganz so einfach ist die Lage für Verteidigerin Andrea Groß-Bölting nicht. Es sei nicht klar, ob überhaupt die richtige Behörde die Ordnungsverfügung ausgesprochen habe. Nach ihren Erkenntnissen war sie es nicht, die Verfügung sei mithin "rechtswidrig", so die Anwältin. Demnach sei die Tat auch nicht strafbar.
Dieser - sowie weiteren Fragen rund um die Wege-Situation am Deilbachtal - geht derzeit das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach. Doch auch das Landgericht hätte sich zur Klärung des zu verhandelnden Falls mit dieser Frage beschäftigen müssen. Dies sei den Fachgerichten vorbehalten, befand der Richter gestern, und bat stattdessen zum Rechtsgespräch. Der Ausgang ist bekannt.