Verbraucherzentrale gibtTipps für Online-Einkauf
Andreas Adelberger klärt über Fallen auf.
Beim Einkaufen im Internet liegen die Vorteile auf der Hand: Shopping rund um die Uhr, große Warenvielfalt sowie schnelle Preisvergleiche. Doch Achtung: Manch unseriöser Anbieter lockt Online-Käufer mit zweifelhaften Praktiken das Geld aus der Tasche.
„Kunden sollten ,schräge Maschen’ jedoch nicht hinnehmen. Sie können sich vielmehr vom Vertrag lösen und auch bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellt der Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Velbert, Andreas Adelberger, klar. Er erklärt Kunden, wie sie häufige Klickfallen im Internet erkennen und einen Reinfall vermeiden können.
Damit Kunden sicher sein können, dass sie das richtige Produkt bestellen, muss ein Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf einem Blick angeben. Dazu gehören die Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis samt Mehrwertsteuer, alle Zusatz- und Versandkosten sowie Laufzeit-/Kündigungsbedingungen. Vor dem Drücken von „Kaufen“ daher alle Posten erst sorgfältig prüfen.
Unseriöse Händler jubeln den Kunden unbemerkt kostenpflichtige Extras unter. So handeln sich Kunden etwa mit der Bestellung eines Internetanschlusses z.B. ebenso noch ein „Sicherheitspaket“ mit ein. Oder der Preis fürs Smartphone schnellt ungefragt durch eine ungewollte Reparaturversicherung in die Höhe. Solche Nebenleistungen müssen jedoch nur bezahlt werden, wenn Kunden sie ausdrücklich bestellt haben — ein verstecktes Häckchen auf der Seite des Anbieters reicht nicht aus.
Kunden müssen bei einer Ware oder einer Serviceleistung deutlich erkennen können, ob das Ordern mit Kosten verbunden ist. Beim sogenannten Bestellbutton erkennbar an „zahlungspflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“. „Anmelden“, „Registrieren“ oder dergleichen reicht nicht aus.
Beim Onlinehandel kann man innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt widerrufen. Aber Achtung: Dies gilt nicht für Maßanfertigungen, verderbliche Produkte, Reiseverträge oder Flugbuchungen. Ein Widerruf muss zum Beispiel per E-Mail oder Brief erklärt werden. Vorsicht: Ohne Kommentar Ware einfach retourschicken reicht seit 2014 nicht mehr. Red