Verein arbeitet zum Schutz von Vermietern
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund hilft Vermietern, wenn es Schwierigkeiten mit vermieteten Häusern oder Wohnungen gibt. Der Verein ist jetzt auch für Wülfrath zuständig.
Kreis Mettmann. Im Amtsgerichtsbezirk Mettmann — dazu gehören die Städte Mettmann, Haan, Erkrath und Wülfrath — vertritt der Verein Haus und Grund Niederberg die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer. Der Vorstandsvorsitzende Jürgen von der Ahe und die Geschäftsführerin Meike Opitz sprechen im Interview über die aktuellen Entwicklungen.
Sie bieten eine Rechtsberatung für Vermieter an. Wie läuft das ab?
Meike Opitz: Wir haben zum Beispiel in Mettmann jeden Montag von 17 bis 20 Uhr die Rechtsberatung, wo man ohne Anmeldung als Mitglied hinkommen kann. Meist sind da zehn bis zwölf Klienten, die wir gerne in ihren Anliegen beraten.
Mit wem kann man denn da sprechen?
Jürgen von der Ahe: Das ist ein Team von fünf Rechtsanwälten, zwei Hausverwaltern und einem Steuerberater, die sich die Aufgaben teilen. Die Anwälte sind alle speziell im Miet- und WEG-Recht ausgebildet und kennen sich sehr gut mit den Klauseln in Verträgen aus beziehungsweise mit der korrekten Umsetzung von Gesetzen oder der Berücksichtigung aktueller Urteile des Bundesgerichtshofs.
Worum geht es denn in der Beratung?
Opitz: Das sind sehr viele Themen. Ein Thema ist zum Beispiel die Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter hat gekündigt und der Vermieter erkundigt sich, ob und welche Fristen eingehalten werden müssen. Wichtig ist etwa, bis wann die Kündigung eingegangen ist und ab welchem Monat sie dann gilt. Eine Kündigung per Fax, SMS, Whatsapp oder E-Mail zählt nicht. Es kann aber auch um Renovierungen gehen, die etwa im Mietvertrag festgelegt sind. Da muss man sehr genau aufpassen. Ein großes Thema sind auch die Betriebskostenabrechnungen. Vermieter können sich bei uns eine Vorlage abholen, auf der eine Musterrechnung abgedruckt ist. Dort erfährt man auch, was man überhaupt abrechnen darf und wie genau das zu erfolgen hat. Reparaturen zum Beispiel darf man nicht umlegen. Wartungen aber doch. Und der Umlageschlüssel, also Verbrauch, Wohnfläche, Personenzahl sind wichtige Details.
Vor einigen Jahren war das Thema Mietnomaden groß in allen Medien. Gibt es das noch oder spielt das überhaupt keine Rolle mehr.
Opitz: Das gibt es schon noch, auch wenn man darüber nicht mehr jeden Tag liest. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung nur sagen, dass einige Vermieter von Leuten, die in Wohnungen einziehen und absichtlich keine Miete zahlen, fast in den Ruin getrieben wurden. Die Wohnung, mit deren Mieteinnahmen man die Rente aufbessern wollte, wird auf einmal zur echten Kostenfalle. Langwierige Klagen vor Gericht, jahrelange Rechtsstreite — und zum Schluss vielleicht noch eine Kernsanierung einer vermüllten oder beschädigten Wohnung, das kann den Vermieter schon mal mehrere zehntausend Euro kosten.
Wie kann man denn verhindern, dass Mietnomaden eine Wohnung anmieten?
Opitz: Wir bieten zum Beispiel einen Mustermietvertrag und einen Solvenzcheck an. Der Mieter muss sein Einverständnis zu einer Auskunft bei der Creditreform geben, das ist ähnlich wie die Schufa. Wenn ich da sehe, dass die Interessenten für eine Wohnung in den vergangenen Jahren innerhalb einer Stadt sehr häufig umgezogen sind (zum Beispiel zehn Umzüge am selben Ort), rate ich den Haus- oder Wohnungsbesitzern von den Interessenten ab, wenn es nicht wirklich gute Argumente gibt und im Übrigen das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit top war. Darüber hinaus steht in der Auskunft auch drin, ob jemand schon mal eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat. Das kommt leider öfter vor, als man glaubt.
Und was hat es mit den Mustermietverträgen auf sich?
Opitz: Der aktuelle Mustermietvertrag hat 18 teilweise sehr eng bedruckte Seiten. Mehrfach im Jahr wird er von Haus und Grund überarbeitet, weil immer wieder neue Gerichtsurteile diesen verändern. Der Bundesgerichtshof legt bei Musterurteilen — sei es zu Schönheitsreparaturen oder der Umwälzung von Nebenkosten — jedes Wort auf die Goldwaage. Deshalb versuchen wir, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Sie beraten aber auch Bürger, die sich eine Immobilie kaufen wollen.
Opitz: Richtig, denn da kann man viele Fehler machen, vor allem was die Finanzierung angeht. Ich hatte neulich erst den Fall, dass junge Leute eine Eigentumswohnung gekauft und sich hoch verschuldet haben. Was sie aber nicht wussten: Die Eigentümer-Gemeinschaft hatte schon lange vor dem Kauf beschlossen, dass das Dach saniert werden muss. Da kommen noch mal hohe Folgekosten auf die Käufer zu. Sowas kann man wissen, wenn man vorher in die Protokolle der Eigentümergemeinschaft hineinschaut.
Haus und Grund hat sich nun mit Wülfrath zusammengeschlossen, was hat es damit auf sich?
Jürgen von der Ahe: Ab sofort können die Mitglieder von Haus und Grund Wülfrath das Angebot von Haus und Grund Niederberg nutzen. Ab dem 1. Januar 2018 gehören die Wülfrather Mitglieder dem Verein Niederberg an. Haus und Grund Wülfrath stellt den Geschäftsbetrieb Ende Dezember ein. Trotzdem bleibt es bei dem bisherigen Beratungsangebot vor Ort in Wülfrath.