Wülfrath: A44 - Der Ausbau kann weitergehen
Planung: Beirat widerspricht Vorhaben im Bereich Flandersbach nicht.
Wülfrath. Aller guten Dinge sind drei: Im dritten Anlauf erteilte der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde die notwendigen Befreiungen, damit der Heiligenhauser Weg in Wülfrath für die Bauzeit der A44 als Zufahrt zur Baustellen in einigen Bereichen verbreitert werden kann. Außerdem kann Straßen NRW als Bauherr im Bereich Flandersbach eine Brücke im Interesse der Fußgänger errichten.
Wie schon in den ersten beiden Beiratssitzungen meldeten Vertreter von Naturschutzverbänden an. Sie zweifelten an, dass der Bau des A-44-Lückenschlusses überhaupt schon rechtlich gesichert sei. So wies Beirats-Vorsitzender Alfred Bruckhaus (Nabu), der übrigens vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gegen die A44 gescheitert ist, auf ein angeblich schwebendes Verfahren hin. Er, aber auch Dieter Donner (BUND), äußerten Bedenken, dass der Planfeststellungsbeschluss daher überhaupt vollzogen werden dürfe.
Landrat Thomas Hendele - am Mittwoch von zwei Juristen aus dem Kreishaus flankiert - ließ derlei Gedankenspiele nicht gelten. Die Rechtssituation sei klar: "Die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist gegeben."
Dies, ergänzte er mahnend, sei aber auch nicht das Thema. Hendele: "Es ist nicht die Aufgabe des Beirats, das Verfahren juristisch zu bewerten." Der Beirat habe einen Abwägungsprozess in einer Frage vorzunehmen: Wolle er die Befreiung erteilen, eine Straße im Landschaftsschutzgebiet auf Zeit zu verbreitern oder nicht?
Die Kompromissformel, die man fand, lautet: Unter der Voraussetzung, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der A44 vollziehbar ist, hat der Beirat nichts gegen die Befreiung. Da nach einhelliger Auffassung von Kreis und Landesbetrieb Straßenbau die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses außer Frage steht, wird die Untere Landschaftsbehörde die Befreiungen nun erteilen.