Wülfrath: Das Ziel ist Minderjährigenschutz ohne gefährliche Grauzonen

Jugendhilfeausschuss: Neue Konzepte und Verträge werden vorgestellt.

Wülfrath. Wie können Kinder und Jugendliche wirksam geschützt werden? Im nächsten Jugendhilfeausschuss (Mittwoch, 18. April, 17 Uhr, großer Sitzungssaal) soll dieses Thema behandelt werden. Wegen eines neuen Gesetzes zum "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" hat das Jugendamt ein neues Konzept zum Minderjährigenschutz in Wülfrath entwickelt, das während der Sitzung besprochen wird. Auf Empfehlung des Landesjugendamtes Rheinland gibt es nun einen verbindlichen Leitfaden darüber, wie bei einer "Kindeswohlgefährdung" vorzugehen ist, wie und von wem das Gefährdungsrisiko abgeschätzt wird und wann zum Beispiel das Familiengericht eingeschaltet werden muss.

Neu ist auch der "Wülfrather Kinderschutzbogen", bei dem Meldungen von Problemsituationen und Informationen über die familiäre Situation, in der die Kinder leben, einheitlich erfasst werden.