Wülfrath Warum nicht mehr Platz für VHS?
Wülfrath · Bisher gibt es zu wenige feste Mietzusagen für das Gebäude an der Wilhelmstraße. Am 1. Oktober könnte der Verkaufsbeschluss bestätigt werden.
Die Zukunft des ehemaligen VHS-Hauses an der Wilhelmstraße 189 steht weiter in den Sternen. Das Thema konnte bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses – wie erwartet – nicht geklärt werden. Dezernent Martin Barnat sagte, dass es für 220 Quadratmeter noch keine Mietinteressenten gebe. Bisher haben der Turnerbund Wülfrath (TBW) und das Theater Minestrone ihre Absicht erklärt, langfristig Räumlichkeiten anmieten zu wollen (die WZ berichtete). Die VHS selbst ist bisher mit 170 Quadratmetern der insgesamt rund 650 Quadratmeter Fläche vorgesehen.
Als Martin Barnat den Ist-Stand vortrug, unterbrach ihn Bürgermeisterin Claudia Panke mit den Worten, er sage gerade nichts Neues. Ihr ging es darum darzustellen, dass doch noch weitere Gespräche geführt werden sollten, was der Dezernent dann auch bestätigte. Beim Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung hatte die Bürgermeisterin noch erklärt, es stünden keine Gespräche mehr an.
Der Fraktionsvorsitzende der Wülfrather Gruppe (WG), Wolfgang Peetz, sagte im Gespräch mit der WZ, dass es für die Verwaltung eine Option sein könnte, den bisher existierenden Leerstand mit der VHS zu füllen. „Das würde sich wegen der Höhe der Fördermittel auf jeden Fall rechnen“, meint Wolfgang Peetz. Das hatte während der Ausschusssitzung bereits Stephan Mrstik, Fraktionsvorsitzender der Grünen, vorgerechnet. Die VHS bietet derzeit nur das laut Weiterbildungsgesetz NRW vorgeschriebene Mindestangebot an. Ingo Wünsch, Vorsitzender des Stadtkulturbundes, gab im Gespräch mit der WZ zu bedenken, dass man nur zwei Wochen Zeit gehabt habe, um weitere Interessenten zu finden. Bedarf sei sicherlich vorhanden. Und: „Ich bin sicher, dass die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen und Events interessant sind.“ Das wären dann zwar keine Dauermieter, die Veranstalter könnten aber für eine weitere Deckung der Betriebskosten sorgen. Nur diesen Beitrag verlangt die Verwaltung den Mietern ab, „echte“ Mietkosten fallen nicht an.
Auf WZ-Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass mit dem Mindestangebot für die VHS nach Weiterbildungsgesetz NRW die Stadt einen Beschluss aus dem vergangenen Haushaltssicherungskonzept umgesetzt habe. „Sollte die VHS einen höheren Raumbedarf anmelden, muss die Frage der Finanzierung geklärt werden. Hierzu sind wir noch in Verhandlungen beziehungsweise in Gesprächen.“