Wülfrather beklagen sich über Hundehaufen

Immer mehr Beschwerden erreichen die Stadt. Vor allen Landwirte beobachten oft freilaufende Vierbeiner auf den Feldern.

Foto: dpa/ Franziska Koark

Wülfrath. Ärger mit Hunden in der Öffentlichkeit ist fast an der Tagesordnung. Das weiß der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes, Ralph Elpers, am besten. Fast täglich gibt es Menschen, die sich bei der Stadt melden: Hunde laufen frei herum, kein Besitzer in Sicht, immer neue Hundehaufen an vielen Ecken der Innenstadt und immer wieder auch Klagen, dass Vierbeiner Zweibeiner belästigt haben sollen.

Momentan melden sich vor allem Landwirte vermehrt bei ihm und seinen Mitarbeitern: „Es gibt einige Klagen, dass immer wieder frei laufende Hunde über Felder laufen und zum Beispiel die gesäten Felder beschädigen“, sagt Elpers. Wie so oft hätten die Besitzer der Hunde da keine Kontrolle über die Hunde.

Auch aus dem Grund hat das Ordnungsamt der Stadt noch einmal deutlich auf die Pflichten der Hundebesitzer hingewiesen. Alle Hundehalter werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Hunde auch in den Bereichen ohne Anleinpflicht so zu halten sind, dass es zu keinen Störungen kommt. Die Halter dürften die Hunde nur frei laufenlassen, wenn sie jederzeit in der Lage sind, so auf die Tiere einzuwirken, dass andere Personen nicht belästigt werden und keine Schäden entstehen.

Das gelte insbesondere auch in landwirtschaftlich geprägten Bereichen, sagte Elpers gestern. Es komme immer wieder vor, dass Hunde über die frisch eingesäten Felder laufen und dabei nicht unerheblichen Schaden anrichten. Das Hetzen von Wildtieren muss selbstverständlich auch verhindert werden. In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Klagen von Spaziergängern gegeben, die Hunde ohne oder mit „hilflosen“ Besitzern beobachtet hatten.

Eines der wichtigsten Themen ist und bleiben aber die Haufenhinterlassenschaften. Auf den Bürgersteigen der Goethestraße, in der Fußgängerzone, auf der Wilhelmstraße: Obwohl die Stadt zahlreiche Tütenspender im Stadtgebiet aufgestellt hat und viele Hundebesitzer die Hundehaufen entsorgen, gibt es leider genügend Fälle von unappetitlichen Begegnungen von Mensch und Haufen. Vor zwei Wochen dann der zwischenzeitliche Höhepunkt:

Deshalb macht die Stadt Wülfrath noch einmal unmissverständlich klar: Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet. Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird, sagt Ordnungsamtsleiter Ralph Elpers.

Außerdem: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wülfrath mit einem Verwarnungsgeld beziehungsweise einer Geldbuße geahndet werden.