Zutaten-Listen machen viel Arbeit
Seit Dezember müssen zum Beispiel Bäcker oder Metzger alle Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel angeben.
Schon beim Lesen des Wortes kann man sich verschlucken: Lebensmittel-Informationsverordnung. Was ist drin im Brot, im Teilchen oder dem Kuchen? Wie sieht’s bei der Wurst aus, die der Metzger vor Ort verkauft? Was ist mit möglichen enthaltenen Allergenen?
In der Hauptsache geht’s um offene Lebensmittel. Es soll klar werden, was drin ist und Verbraucher sollen sich schützen können. Seit Dezember ist die Verordnung der Europäischen Union in Kraft, seither gibt’s für die heimischen Betriebe viel Arbeit und von ihnen noch mehr Kritik.
„Wir sind da dran,“ sagt der Unterbacher Metzger Peter Stracke, der in der Wülfrather Fußgängerzone eine Filiale betreibt. Hilfe hat sein Unternehmen von der Innung und vom Fleischerverband bekommen. Von dort gibt es Listen mit Musterbeispielen. Darin kann jeder Metzger seine Produkte eintragen.
Hilfe hin oder her: Viel Arbeit ist es in jedem Fall. „Rund vier Wochen haben wir damit zu tun“, sagt Stracke. Er bezieht auch klar Position, was er davon hält: „Das interessiert fünf Prozent der Bevölkerung.“ Für Stracke ist das Ganze ein Stück deutscher Bürokratie, auch wenn es von Brüssel kommt. „Schauen Sie doch mal in andere Länder, wie das dort gehandhabt wird. Gar nicht“, vermutet er.
Und auch die Kennzeichnungspflicht für Allergene, hält er für wenig praktikabel. „Da müssen Sie ja für jedes halbe Brötchen eine Liste auslegen, was drin und was nicht drin ist.“
Ähnlich äußert sich ein Bäcker, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Den Durchschnittskunden interessiert das nicht“, sagt er. Und diejenigen, die Probleme mit Allergenen hätten, würden sich selbst informieren, dazu bräuchten sie keine Listen. „Es kostet uns viel Geld und Zeit“, lautet auch hier die Klage. Es müssten jede Menge Ordner erstellt werden. „Das alles trägt nur dazu bei, dass kleine Betriebe zusätzlich belastet werden.“
Wie funktioniert das in der Gastronomie? „Wir haben einen Eindruck in unserer Speisekarte“, sagt Walter Stemberg, Senior-Chef im gleichnamigen Nevigeser Restaurant. Bei Problemen können Gäste fragen, dann hält das Haus eine spezielle Karte vor, in der die Inhaltsstoffe gekennzeichnet sind. „Das ist allerdings seit Dezember noch nicht ein einziges Mal vorgekommen“, sagt Stemberg.
Der beste Schutz sei, bereits bei der Bestellung auf eine Allergie oder eine Unverträglichkeit hinzuweisen. „Das kann man dann beim Besuch in einem Lokal nochmal sagen“, so Stemberg. Das werde dann an den Koch weitergegeben. Auch der Gastronom ist mit der neuen Regelung nicht glücklich. „Das Thema wird hochgekocht und verunsichert die Menschen nur.“ Er spricht aus Erfahrung: De facto kommen im Monat sechs bis acht Menschen mit einer Allergie ins Restaurant.
Wie geht der Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde mit der neuen Verordnung um? „Wir kontrollieren das natürlich“, sagt Sprecherin Kira Scheven. Allerdings fahre niemand extra deswegen heraus, sondern das geschehe im Rahmen der turnusgemäßen Kontrollen. „Es sei denn, wir bekommen einen konkreten Hinweis, dass ein Betrieb der Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt. Dann schauen wir auch sofort nach“, erklärt Scheven.
Die Umsetzung in allen in Frage kommenden Firmen zu überwachen, ist schlichtweg nicht möglich. Der Kreis Mettmann verfügt über zehn Kontrolleure.