Wieder schuldig gesprochen
Gericht verurteilt Andi B. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe.
Monheim/Langenfeld. Andreas B. kennt das Blitzlichtgewitter. Während die Mitangeklagte die Jacke vors Gesicht hält, blickt er starr in die Kameralinsen. Schon wieder muss er auf der Anklagebank Platz nehmen, dem Vorsitzenden Richter bei der Auflistung seiner Straftaten helfen.
Neun Jahre und drei Monate hatte das Wuppertaler Landgericht zuletzt als Gesamtstrafe geurteilt, eine weitere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ist noch nicht rechtskräftig. „Es ist mir in all den Jahren noch nicht untergekommen, dass ein junger Mann, ohne ein Kapitaldelikt begangen zu haben, eine solch hohe Vorbelastung mitbringt“, sagt der Oberstaatsanwalt am Langenfelder Amtsgericht. Dementsprechend fällt auch dieses Mal das Urteil aus: eineinhalb Jahre Haft — ohne Bewährung.
Die Anklage lautet auf gefährlicher Körperverletzung und Raub. Mit seiner Frau soll der als „Brummi-Andi“ bekannte 26-Jährige eine 17-jährige Bekannte verprügelt, ihr Handy und Laptop weggenommen haben. Sie habe der Frau von Andi B. klarmachen wollen, dass dieser eine Affäre mit seiner Cousine unterhalte.
„Er nahm mich einmal mit zu ihr. Ich saß im Wohnzimmer, sie waren im Kinderzimmer. Da war ein lautes Stöhnen zu hören“, sagt das Opfer. Eindeutig sei das gewesen. Weil ihr an der Frau des Angeklagten lag, habe sie ihre Bekannte über das Verhältnis aufklären wollen. Sie habe nicht gewusst, worauf sie sich da einlasse. „Als ich Andi kennenlernte, wusste ich nichts von den Vorstrafen“, sagt sie. „Aber das weiß doch eigentlich jeder“, entgegnet der Richter.
Am 25. September 2009 holte B.s Frau die 17-Jährige in Monheim ab. „Wir wollten was trinken gehen“, sagt die Zeugin. Ihren Laptop habe sie dabei gehabt, um den Chatverlauf zu zeigen, in dem Andi B. angeblich seine Untreue zugegeben hatte. „Plötzlich fuhr meine Bekannte Richtung Kielsgraben ins Gewerbegebiet. Da stand dann Andreas.“
Die 17-Jährige habe geahnt, was nun geschehen werde. „Er hatte mir ja schon vorher per SMS gedroht.“ Andreas B. habe die Autotür aufgerissen und ihr Faustschläge verpasst. Als sie versuchte wegzulaufen, sei sie von ihrer Freundin festgehalten worden. Während des Geschehens saß die damals fünf Monate alte Tochter des Angeklagten im Auto.
An mehreren Stellen ihrer Ausführungen stutzen die Verteidiger der Angeklagten. Denn laut Anklageschrift und Vernehmungsprotokoll der Polizei hatten Andreas B. und seine Frau die junge Frau nach Hause gefahren, hatten sie in die Wohnung ihrer Eltern begleitet, sie geschlagen und schließlich die Herausgabe des Laptops erzwungen.
„Die Zeugin hat in ihren Ausführungen bei der Polizei minuziös den Ablauf in der Elternwohnung geschildert. Und jetzt gibt es plötzlich eine ganz andere Version. Das spricht dafür, dass sie sich eine Geschichte ausgedacht hat“, sagt Andreas B.s Verteidiger.
„Meine Mutter hatte mir verboten, den Laptop mitzunehmen. Und ich habe Respekt vor meinen Eltern. Deshalb habe ich bei der Polizei nicht die Wahrheit gesagt“, rechtfertigt sich das Opfer. Der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts hat keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 17-Jährigen. Die Verletzungen seien belegt. Und die Abweichung in ihren ersten Ausführungen sei nachvollziehbar: „Sie fürchtete, die Eltern machten Terz.“
Andreas B. habe wegen eines Seitensprungs zugeschlagen. Ein Raub sei nicht nachweisbar. Wegen der Vorstrafen sei eine Bewährung nicht möglich. Seine Frau, bisher nicht einschlägig vorbestraft, habe den „hinterlistigen Plan“ eingefädelt. Sie erhielt eine Bewährungsstrafe.