Mobilität im Kreis Viersen Noch immer sind nicht alle Papierführerscheine umgetauscht worden

Kreis Viersen · Noch immer haben nicht alle Führerscheininhaber im Kreis Viersen ihre alten Papier-Dokumente umgetauscht. Das kann teuer werden: Bei Kontrollen drohen Bußgelder. Was Sie jetzt zum Umtausch wissen müssen.

Obwohl im Kreis Viersen die Pflicht für den Führerschein-Tausch für einzelne Jahrgänge schon abgelaufen ist, fehlen noch viele ihrer Dokumente.

Foto: Buschkamp

Wer zwischen 1953 bis 1970 geboren ist und noch einen Papier-Führerschein hat, hätte diesen eigentlich längst umtauschen müssen. Doch: „Noch nicht alle alten Führerscheine sind bis zu den vorgesehenen Stichtagen umgetauscht worden“, teilt der Kreis Viersen mit. Er appelliert deshalb an die in Frage kommenden Personen: „Dies sollte möglichst kurzfristig nachgeholt werden.“ Warum man damit nicht warten sollte: Führerscheine, die nicht fristgerecht umgetauscht werden, werden nach Ablauf der Frist ungültig, bei einer Verkehrskontrolle droht ein Bußgeld. Außerdem sind Probleme bei Fahrten im Ausland möglich.

Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 lief bis zum 19. Januar 2023. Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen ab Geburtsjahrgang 1971 müssen ihren grauen oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. „Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden“, so die Kreisverwaltung. Ausgenommen von der Umtausch-Pflicht sind alle, die bereits einen Kartenführerschein besitzen; sie müssen aktuell noch nicht umtauschen.

Umtausch entweder online
oder in der Führerscheinstelle

Im Kreis Viersen kann die Fahrerlaubnis auf zwei Wegen umgetauscht werden: zum einen online unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Führerschein-Pflichtumtausch. Zum anderen kann man auch einen Termin für den Führerscheinumtausch vor Ort in der Führerscheinstelle des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3 im Kreishaus Viersen erhalten. Dafür ist aber zuvor ein Termin zu vereinbaren (Terminreservierung). Geöffnet ist die Führerscheinstelle Montag und Mittwoch von 7.30 Uhr bis 16 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. Mehr Zeit mit dem Umtausch können sich alle lassen, die einen der von 1999 bis 2021 ausgestellten Kartenführerschein besitzen. Diese sind erst bis zum 19. Januar 2026 zu tauschen.