33-Jähriger bedroht Jugendliche mit Messer
Der Mann soll die Teenager verfolgt haben.
Viersen. Die Geschichte von einer „versuchten Tötung“ machte in den sozialen Netzwerken die Runde. Ein 33-jähriger Viersener soll am Tulpensonntag unter Vorhalt eines Messers hinter mehreren Kindern im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren hergelaufen sein und sie massiv bedroht haben. Viele reagierten mit Unverständnis, weil die Polizei den mutmaßlichen Täter nach einer Gefährderansprache wieder gehen ließ.
Der Vorwurf der Polizei lautet aber nicht auf versuchte Tötung, sondern auf den Verdacht der Bedrohung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Beleidigung auf sexueller Basis sowie der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs. Haftgründe habe es nicht gegeben, teilte die Polizei mit.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag gegen 16.45 Uhr. Ein 28-jähriger Anwohner hatte im Innenhof eines Mehrfamilienhauses beobachtet, wie der 33-Jährige mit einem Messer hinter der Gruppe Kinder und Jugendlicher hergelaufen war. Der Zeuge warf ein Glas in Richtung des 33-Jährigen, der daraufhin flüchtete. Der Zeuge rannte dem Mann hinterher und stellte ihn in der Nähe des Viersener Rathauses. Dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Die Polizisten trafen vor Ort auf den leicht verletzten 33-Jährigen, der keine Angaben zur Sache machte und ärztliche Hilfe ablehnte. Einsatzkräfte stellten ein Einhandmesser sicher. Ebenfalls vor Ort war der 28-jährige Zeuge, der nach Angaben von Passanten mehrfach auf den am Boden liegenden 33-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben soll.
Die Kinder bestätigten, von dem 33-Jährigen mit einem Messer bedroht worden zu sein. Ein Mädchen (14) sagte außerdem, sexuell beleidigt worden zu sein. Gegen den 33-Jährigen wurde Anzeige erstattet, ebenso gegen den 28-Jährigen wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Die Polizei will klären, ob der Mann die Grenzen des Nothilfe- und Festnahmerechts überschritten hat. Anhaltspunkte für das Vorliegen anderer als der oben genannten Straftaten gibt es laut Polizei nicht. hah