Betrug mit Nachnahme-Briefen

Die Verbraucherzentrale warnt vor falschen Schreiben. Empfänger sollen nicht zahlen, sondern Strafanzeige erstatten.

Niederrhein. Achtung, Nachnahme: Vor kostenträchtigen Nachnahmesendungen warnt die Verbraucherzentrale in Mönchengladbach. Derzeit sind Schreiben einer „HK-Vermittlung“ aus Dorsten in Umlauf. Sie enthalten eine Nachnahmeforderung von 87 Euro. Weil der Brief aber weder Inhalt noch Anlass der Sendung erkennen ließ, holten viele überraschte Empfänger den Umschlag gegen Zahlung von 87 Euro Nachnahmegebühr bei der Post ab. Im ausgehändigten Umschlag, so die Verbraucherzentrale, steckte jedoch nur ein unprofessioneller Serienbrief.

Dieser meldete die Angeschriebenen für den Pauschalbetrag von 87 Euro jeden Monat zur vollautomatischen Teilnahme an lukrativen Gewinnspielen an. „Mit der Annahme dieses Schreibens erklären sie sich bereit, an dem Gewinnspiel teilzunehmen“, erfuhren die Überrumpelten beim Lesen, dass sie einer kostenträchtigen Nachnahmefalle aufgesessen waren.

In anderen Fällen kündigte die HK-Vermittlung telefonisch an, dass die Angerufenen 1200 Euro gewonnen hätten und der übermittelte Scheck am Postschalter oder beim Postboten gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 87 Euro einzulösen sei. Wer auf das so angekündigt Schreiben reagierte und zahlte, fand ebenfalls nur einen Serienbrief mit der Einverständniserklärung zur Gewinnspielteilnahme vor — vom vermeintlichen Gewinn sahen die Geprellten jedoch nichts.

Die Verbraucherzentrale warnt, bei Brief- oder Paketsendungen mit unbekanntem Absender Nachnahmezahlungen zu leisten. „Nur weil ein Schreiben per Nachnahme versandt wird, muss dessen Inhalt nicht unbedingt wichtig sein oder eine Verpflichtung zur Zahlung bestehen“, so die Verbraucherzentrale. Wer nichts bestellt habe, sollte die Annahme einer solchen Sendung verweigern. Und: „Gewonnen hat man übrigens nur, wenn man für die Zustellung von Bargeld oder Hauptgewinn nicht zahlen muss“, so die Verbraucherzentrale.

Wer Opfer des Nachnahme-Nepps wurde, sollte bei der Kriminalpolizei Strafanzeige erstatten. Versuche der Ermittlungsbehörden, die HK-Vermittlung in Dorsten anzuschreiben, schlugen fehl. Deshalb geht die Polizei von betrügerischer Absicht aus. Red