Meinung aus Kempen Maskenpflicht in Fußgängerzonen nimmt skurrile Formen an
Kempen · Die Menschen in Kempen sitzen wieder draußen in den Cafés, die Passanten drumherum müssen aber weiterhin an vielen Orten Masken tragen. Ist das noch nachvollziehbar? Ein Kommentar.
Natürlich gibt es immer recht plausible Erklärungen für die verschiedenen Schutz- und Hygienemaßnahmen, die uns vonseiten der Behörden auferlegt werden. Und ich bin auch grundsätzlich offen für Erklärungen, nachsichtig, dass manches im Einzelfall unsinnig oder ungerecht erscheinen mag, wenn es im Großen und Ganzen dennoch Sinn ergibt. Aber was ich derzeit beobachte, wenn ich durch die Kempener Altstadt gehe, das lässt mich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Die Außengastronomie ist endlich wieder geöffnet und wird selbst beim aktuell trüben Maiwetter gut angenommen. So sitzen denn des Nachmittags die Menschen draußen in den Lokalen und Cafés, essen und trinken, plaudern – ohne Maske. Die Passanten jedoch, die manchmal nah an den Tischen vorbeilaufen oder ein paar Meter weiter auf einer Bank sitzen, tragen alle einen Mund- und Nasenschutz. Denn in der kompletten Kempener Altstadt herrscht weiterhin Maskenpflicht, ebenso wie in anderen Fußgängerzonen des Kreises, beispielsweise in Tönisvorst.
Auch das Essen und Trinken innerhalb dieser Maskenzonen ist grundsätzlich verboten. Rauchen, ein Eis schlecken, einen Kaffee im Gehen verzehren – ist alles untersagt, denn dazu müsste ja kurz der Mundschutz abgenommen werden. Viel zu gefährlich!
Es sei denn, man sitzt im Café. Oder Biergarten. Theoretisch müssen also all jene, die an der Eisdiele ein Hörnchen zum Mitnehmen bestellen, dieses mit Maske geschützt an den schwatzenden und schmatzenden Gästen des Eiscafé-Außenbereichs vorbeitragen, nicht nur bis sie 50 Meter von der Eisdiele entfernt sind, sondern gleich bis zum rettenden Altstadtring, wo die Maskenpflicht im Grüngürtel endet.
Tut natürlich kaum jemand, und wird auch selten vom Ordnungsamt forciert. Illegal bleibt es aber dennoch und führt im Zweifel doch immer wieder mal zu einem Bußgeld. Wer es also wagt, seine Pommes auf einer Bank vor dem Rathaus zu verzehren, anstatt direkt vor dem Imbiss im Außenbereich, der bekommt ein Problem.
Nun kommt sie aber doch noch, die Erklärung der Verwaltung: „Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Gäste beim Besuch eines gastronomischen Außenbereichs einen negativen Coronatest vorweisen müssen – in der Innenstadt nicht“, so eine Sprecherin des Kreises. „Zum Schutz greift hier deshalb weiterhin die Maskenpflicht.“
Ach ja, die Coronatests. Bis zu 48 Stunden dürfen diese übrigens mittlerweile alt sein, um Zutritt zu einem gastronomischen Außenbereich zu erlangen. Und obwohl sie innerhalb des Gastrobereiches eine gewisse Sicherheit garantieren sollen, verpufft diese Sicherheit offenbar unmittelbar mit Verlassen des Bistro-Tisches.
Denn auch jene Menschen, die auf der Bank neben dem Café-Bereich ihr Eis schlecken haben ja häufig einen gültigen negativen Corona-Schnelltest in der Tasche. Zum Beispiel, weil sie im Einzelhandel unterwegs waren. Auch sie befinden sich an der frischen Luft und halten Abstand zu anderen Passanten. Hinzu kommt die stetig wachsende Zahl geimpfter oder genesener Personen. Diese dürfen sich grundsätzlich wieder treffen, mit wem sie wollen – aber ein Eis auf dem Buttermarkt essen oder mit einem Döner über die Engerstraße laufen? Gott bewahre!
Die Maskenzonen in den Innenstädten – zumindest in unseren ländlichen hier im Kreis Viersen – sind unsinnig und ärgerlich. Sie sind weder nachvollziehbar, noch wirklich kontrollierbar und zudem aufgrund ihrer Widersprüchlichkeit vermutlich rechtlich höchst fragwürdig. Schafft sie endlich ab!