Karfreitag: Bußgeld bei Störungen

Kreis Viersen. Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Darauf weist das Ordnungsamt des Kreises Viersen hin. „Musik- und Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen, Märkte, Sportveranstaltungen und Umzüge sind nicht erlaubt“, sagt Hans-Georg Strompen, Leiter des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr.

Das Feiertagsgesetz in Nordrhein Westfalen untersagt zudem Arbeiten, die Lärm verursachen und andere stören könnten. „Gegen Unkraut jäten ist nichts einzuwenden, der Rasenmäher sollte aber in der Garage bleiben“, sagt Hans-Georg Strompen. Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft.

Die Feiertagsruhe beginnt heute Nacht (0 Uhr) und endet am Karsamstag um 6 Uhr. Tanzveranstaltungen sind heute schon ab 18 Uhr untersagt. Erlaubt sind allein Veranstaltungen mit „religiösem oder weihevollem Hintergrund“ wie Oratorien oder Requien sowie Darbietungen, die ausdrücklich am Karfreitag aufgeführt werden sollen.

Die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben ein Auge auf die Feiertagsruhe. Strompen: „Wer diese missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.“