747 Haushalte unterversorgt
Geförderter Breitbandausbau soll für Kempen 600 000 Euro kosten.
Kempen. Vor allem für den ländlichen Bereich ist es ein wichtige Thema: der geförderte Ausbau für schnelleres Internet. Das betonte Bürgermeister Volker Rübo nun im Haupt- und Finanzausschuss, in dem das Thema geförderter Breitbandausbau kurzfristig vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung gehoben wurde. Wie berichtet, bemühen sich die Kommunen im Kreis Viersen gemeinsam um eine Förderung.
Im Rahmen eines Projektes hatte die Firma Eifel-Net die Breitbandversorgung unter anderem in Kempen unter die Lupe genommen. Sie hat Daten für rund 11 000 Gebäude in der Stadt gesammelt. Nach einer Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen, wo sie in nächster Zeit von sich aus ausbauen würden, liegen nun neue Zahlen vor. Und die Zahl der förderfähigen Anschlüsse ist noch einmal deutlich nach oben gegangen. Demnach würden auch in den nächsten Jahren — ohne einen geförderten Ausbau — sieben Prozent aller Haushalte in Kempen unterversorgt bleiben. Das sind 747 Adressen. Sie hätten eine Leitung, die weniger als 30 Mbit pro Sekunde ermöglicht.
Für die Stadt Kempen wurde eine „Wirtschaftlichkeitslücke“ von rund sechs Millionen Euro ermittelt. Weil sich der Ausbau in ländlichen Gebieten mit wenigen Anschlüssen für Unternehmen nicht lohnt, wurden diese gefragt, wie groß die finanzielle Deckungslücke ist, die dann von öffentlicher Hand geschlossen werden soll. Bund und Land haben verschiedene Förderprogramme vorgesehen, die in der Regel werden 90 Prozent dieser Kosten tragen. Zehn Prozent muss die Kommune tragen. Nach derzeitigem Stand beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Kempen auf rund 600 000 Euro.
Kreisweit belaufen sich die Kosten auf 40 Millionen Euro. Die Stadt will nun für die Durchführung des geförderten Breitbandausbaus mit den anderen Kommunen und dem Kreis eine öffentlich rechtliche Vereinbarung abschließen.
Die Eigenanteile sollen mit den Kommunen einzeln abgerechnet und nicht über die Kreisumlage bezahlt werden, weil Städte und Gemeinden im Haushaltssicherungskonzept — unter anderem Grefrath — keinen Eigenanteil bezahlen müssen, erläuterte Rübo. Die Entscheidung dazu fällt im Rat am 19. Dezember ulli