Asylbewerber ist nach Messerattacke erblindet

Im Sommer kam es in Kempen am Hütterweg zum Streit. Staatsanwalt geht von Tötungsabsicht aus.

Kempen/Krefeld. Schwerwiegende Konsequenzen hatte ein Streit zwischen zwei Männern vor einer Asylbewerberunterkunft am Hütterweg in Kempen. Einer ist infolge der Messerstecherei erblindet und der andere muss sich seit Montag vor dem Landgericht Krefeld wegen versuchten Totschlags verantworten.

Am 12. Juli waren der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer in Streit geraten. Dabei flogen Fäuste und es gab kleinere blutende Verletzungen. Die Situation beruhigte sich aber vorerst wieder. Der Angeklagte machte daraufhin mit der Reparatur eines Fahrrads weiter, mit der er sich an dem Sommerabend beschäftigt hatte. Rechtsanwalt Jörg Hintzen aus Krefeld, der den Angeklagten vor Gericht verteidigt, sagte, dass einige Zeit später der Kontrahent zurückkam.

Der Streit flammte von neuem auf, durch einen Kopfstoß habe der Angeklagte zwei Zähne verloren. Daraufhin habe er mit einem Messer, dass er für die Fahrradreparatur benötigte, auf den anderen Mann eingestochen und dessen Lungenschlagader verletzt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies mit Tötungsabsicht passiert ist. Nur durch eine Notoperation habe der Angegriffene, der seinerzeit ebenfalls in dem Asylbewerberheim wohnte, gerettet werden können. Aber durch den massiven Blutverlust sei es zu einer Unterversorgung des Gehirns gekommen und der Mann habe sein Augenlicht verloren.

Bevor die Erste Große Strafkammer Montag über die Anklage verhandeln konnte, vergingen zwei Stunden. Denn das Alter des Angeklagten stand nicht zweifelsfrei fest. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration hatte bei seiner Einreise aus Guinea ein fiktives Alter von 18 Jahren angesetzt. Das bestritt der Angeklagte aber von Anfang an. Nach einigen Ermittlungen kam die Kammer zu dem Schluss, dass im Zweifel davon auszugehen sei, dass der junge Asylbewerber zur Tatzeit noch minderjährig war. Darum wurde die weitere Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

In Frage steht vor allem die Tötungsabsicht des Angeklagten. Er habe nur nicht weiter gemacht, weil die Klinge des Messers abgebrochen sei, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger sagte im Vorfeld, dass sein Mandant nach dem Stich weggelaufen sei und das Messer weggeworfen habe. „Ein abgebrochenes Messer hätte in der Wunde stecken bleiben müssen“, so Hintzen. Sein Mandant bedauere den Vorfall und vor allem die schweren Folgen sehr. „Ein unbedachter Augenblick und zwei junge Leben sind zerstört.“ Der Prozess soll fortgesetzt werden.