Corona-Folgen Der einsame letzte Weg

Kreis Viersen · In Zeiten der Corona-Krise gelten im Kreis Viersen besondere Einschränkungen für Bestattungen. Für die trauernden Familien ist das eine schwierige Situation.

Unser Foto zeigt eine hergerichtete Grabstätte auf dem Friedhof der Stadt Kempen an der Mülhauser Straße/Berliner Allee.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist immer schwer. Aufgrund der Corona-Krise gelten auch für Beerdigungen zurzeit besondere Regeln – was den Hinterbliebenen den Abschied nicht einfacher macht.

Gottesdienste dürfen nicht abgehalten werden. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind nur noch im engsten Familienkreis zugelassen, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,50 Meter in Willich und zwei Metern in Kempen eingehalten werden.

„Die Verunsicherung wegen der Bestimmungen und Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Krise ist überall zu spüren – nun haben auch Pfarrer und Bestatter die Stadt gebeten, auf die geltenden Regelungen im nun wahrlich sensiblen Bereich Bestattung noch einmal explizit hinzuweisen“, so Willichs Pressesprecher Michael Pluschke in einer Pressemitteilung für die Stadt Willich. Teilnehmen dürfen laut der Vorgaben Verwandte „in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Enkelkinder, dazu Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, außerdem die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen“.

Allgemeingültige Empfehlungen, wie der Schutz von Risikogruppen und das Vermeiden von Reisen, müssen beachtet werden. Auch die Zahl der Dienstleister ist bei den Bestattungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen „In Würdigung der Gesamtsituation sollten nach Einschätzung der Friedhofsverwaltung bei einer Trauerfeier insgesamt nicht mehr als zehn Personen versammelt sein“, so die Stadt Willich.

Ähnliche Regeln gelten auch in Kempen und Tönisvorst. Personen, die sogenannten Risikogruppen zuzuordnen sind, also älter als 60 Jahre sind oder unter chronischen Erkrankungen leiden, sollten der Bestattung nach Möglichkeit fernbleiben, heißt es von der Stadt Kempen. Es sei zudem eine Gästeliste der Trauergesellschaft zu führen, mit Namen, Adresse und Telefonnummer.

Grundsätzlich ist ein Aufschub der Beisetzung einer Urne möglich. Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. „Die Bürgerinnen und Bürger reagieren sehr verständnisvoll, so dass es diesbezüglich noch keine Probleme gab“, so Patricia Schürmann, Leiterin des Grünflächenamts der Stadt Kempen.

Die Stadt Tönisvorst hat die Verordnung des Landes ebenso umgesetzt. Zunächst hatte man Urnenbeisetzungen ohne Familienangehörige angeordnet, nun aber die Regelung des Landes übernommen, dass engste Familienangehörige dabei sein dürfen.

Trauerfeiern sind im Moment in keiner Kommune möglich, weil weder Friedhofskapellen noch gastronomische Räume zur Verfügung stehen.

Die Situation ist für Angehörige zurzeit belastend, weiß Bernd Loschelders vom gleichnamigen Kempener Bestattungsunternehmen. Besonders hart hat es die Familien getroffen, die in der vorletzten Woche von den neuen Regelungen überrascht worden seien. Diejenigen, die schon eine große Beerdigung vorbereitet, Einladungen verschickt und den Kaffee im Anschluss geplant hatten und dann über das Wochenende alles absagen mussten. Mittlerweile seien den Familien die Vorschriften bereits bekannt und die nahen Angehörigen kommen schon mit dieser Erwartung zum Bestatter.

Bestatter Loschelders muss
Aufklärungsarbeit leisten

Loschelders muss aber auch Aufklärungsarbeit leisten, bei Freunden oder Nachbarn, die beim Bestattungsunternehmen anrufen und fragen, ob sie kommen dürfen. Das ist nicht immer leicht. Besonders, wenn der Verstorbene sehr gesellig war, mit Kegelclub, Nachbarschaft oder Feuerwehrkameraden noch den letzten runden Geburtstag groß gefeiert hat – und nun können diese langjährigen Weggefährten nicht am Grab Abschied nehmen. „Wir versuchen besondere Trauerfeiern zu ermöglichen, auf die man im Nachhinein dankbar zurückblicken kann“, sagt Bernd Loschelders. Das sei zurzeit schwierig.

Grundsätzlich seien die Menschen aber vernünftig. Die Gesundheit müsse vorgehen. Zudem merkt er, dass die Familien bereits kreativ mit dem Problem umgehen. „Da werden zum Beispiel Karten geschrieben, in denen man zu einer späteren Gedenkfeier einlädt, wenn das wieder möglich ist. Eine Familie erzählte bereits, dass der Trauerredner auch zu einer späteren Feier in großer Runde im Sommer kommen wird.“

Andere Familien hätten sich entschieden, die Bestattung zu verschieben. Bei Sargbestattungen ist dies nur zehn Tage möglich, Urnenbestattungen ließen sich sechs Wochen verschieben – vielleicht noch länger, als es die Situation erfordert und die Städte diese Regel lockern. Emotional sei dies aber sehr schwierig, weiß Loschelders. Zumal noch nicht absehbar ist, wann die Regulierungen aufgehoben werden können.

Bernd Loschelders hofft zudem, dass sich das zurzeit allgegenwärtige Thema Hygieneregeln auch über die Corona-Zeit hinweg in den Köpfen der Menschen hält. Als Bestatter komme er auch oft in Krankenhäuser und Seniorenheime und wisse, wie wichtig das Thema auch in „normalen Grippezeiten“ ist.