Meinung Die weitreichenden Folgen

In einem Fall haben die Gerichte bereits ihre Urteile gesprochen, in einem anderen stehen sie noch aus. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass die Stadt Kempen in beiden Angelegenheiten den Kürzeren gezogen hat beziehungsweise ziehen wird.

Beide gerichtlichen Entscheidungen ziehen für die Kita-Landschaften weitreichende Folgen nach.

Im Fall der Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder müssen einige Familien jetzt mit deutlich höheren Kosten leben als sie möglicherweise eingeplant hatten. Nichtsdestotrotz ist der nun beschlossene Weg der Stadt nachvollziehbar. Für Geschwisterkinder, die bislang gebührenbefreit waren, wird nun die Hälfte des eigentlichen Betrages fällig. Diese Lösung ist fairer als manch andere Alternative. Zum Beispiel die, bei der allgemeine Steuermittel verwendet würden. Dann müssten zum Beispiel Bürger, die in der Vergangenheit für ihre Kinder bereits Kita-Gebühren bezahlt haben, künftig für andere Familien weiterzahlen.

Im Fall der sogenannten Wunsch- und Wahlfreiheit zwischen einem Kita-Platz und einer Betreuung durch eine Tagesmutter sind die Folgen noch nicht abschließend abzusehen. Ohne Frage müssen sich die Stadt Kempen und auch andere Kommunen darauf einstellen, die Kosten einer Unterbringung in einer anderen Stadt zu übernehmen. Für Kempen ist das aber nicht die entscheidende Folge. Denn in dieser Frage geht es mit Blick auf Kempen nur zweitrangig um den Ort der Kita oder der Tagespflege. Vielmehr hat die Stadt Kempen den Eltern bislang vermittelt, dass ab dem 2. Lebensjahr des Kindes ein U 3-Kita-Platz — und eben keine Tagespflege — in Anspruch zu nehmen ist. So konnte die Verwaltung die U 3-Plätze, die für viel Geld eingerichtet worden sind, füllen. Nun könnte es passieren, dass sich mehr Eltern für eine Tagesmutter entscheiden. Und davon gibt es in Kempen immer noch zu wenige.