Kempen Neue Kita-Satzung: Für einige Eltern wird’s teurer

Am Mittwoch entscheidet der Rat über den Vorschlag der Stadt. Die alte Regelung wurde nach einer Klage von Gerichten gekippt.

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Kempen. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, Teile der Kempener Satzung zur Erhebung von Kita-Gebühren für unwirksam zu erklären, wird die Stadt am Mittwoch eine neue Satzung auf den Weg bringen. Ab 16.30 Uhr beschäftigen sich Jugendhilfeausschuss, Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat in Sondersitzungen mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Und der sieht nach Angaben des Sozialdezernenten Michael Klee vor, dass ein Teil der Eltern entlastet, andere wiederum mehr belastet werden.

Hintergrund des Gerichtsurteils war eine Entscheidung des Rates 2013, nach der es keine sogenannte Doppelbefreiung von Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten mehr geben sollte. Eltern zahlen keine Beiträge für Kinder im letzten Kindergartenjahr — die übernimmt das Land. Geschwisterkinder sind ebenfalls beitragsfrei, was die Stadt in ihrer Satzung festschreibt. Da kam es vor, dass Familien mit zwei Kindern ein Jahr keine Kita-Gebühren zahlen mussten.

Gegen den Passus in der Satzung von 2013, diese sogenannte Doppelbefreiung auszuschließen, haben fünf Eltern geklagt. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch vor dem OVG Münster bekamen sie Recht. Rückwirkend bekommen die fünf und alle weiteren betroffenen Eltern zu viel gezahltes Geld erstattet. „Ich muss die Eltern aber noch um ein wenig Geduld bitten. Die Verwaltung arbeitet daran“, so Michael Klee.

„Wir müssen jetzt rechtzeitig vor Beginn des Kindergartenjahres eine neue Satzung verabschieden“, begründete der Beigeordnete am Montag in einem Pressegespräch die Sondersitzungen am Mittwoch. In Abwägung verschiedener Modelle hat sich die Verwaltung nun dazu entschieden, an einer Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder festzuhalten. Diese sieht vor, dass Eltern für das Kind, für das sich der höchste Beitragssatz ergibt, den vollen Betrag zahlen. Für das zweite Kind würden 50 Prozent des eigentlichen Beitrags fällig. Sollten die Eltern zusätzlich ein drittes Kind oder gar mehr Kinder in der Betreuung haben, würden diese als beitragsfrei eingestuft. Dezernent Klee legte der Presse gestern das Beispiel einer Familie vor, auf die künftig höhere Kosten zukommen (Info-Kasten).

„Ich halte unsere bestehende Satzung für gerechter. Sie ist aber nicht mit den Vorstellungen des Gerichtes vereinbar“, so Klee. Nun werde es so kommen, dass Eltern zum Teil höher belastet werden. „Wir haben uns aber auch in der neuen Satzung für eine gerechte Lastenverteilung entschieden.“ Alternativ könnte die Verwaltung zum Beispiel die Beiträge generell um zehn Prozent erhöhen, was dann auch die Eltern treffen würde, die nur ein Kind betreuen lassen.

Eine weitere Alternative wäre, die jährliche Belastung der Stadt Kempen (zirka 145 000 Euro) komplett aus allgemeinen Steuermitteln zu bezahlen. Dann würde die Allgemeinheit für die Finanzierung der Kinderbetreuung aufkommen. „Da finde ich unseren jetzigen Vorschlag gerechter“, so Klee. Zumal die Allgemeinheit ohnehin schon die Mittel finanziere, die das Land beisteuert.

Nun ist es die Sache der Fraktionen, über den Beschluss abzustimmen. „Wir müssen jetzt sehen, wie sich die Politik am Mittwoch positionieren wird“, sagte Michael Klee. Sollte der Vorschlag der Verwaltung keine Mehrheit finden, müsse aber definitiv ein anderer Beschluss her. „Wie schon gesagt. Die Entscheidung des OVG bringt uns unter Zeitdruck“, so Klee. „Die Satzung muss vor dem 1. August verabschiedet werden. Rückwirkend geht das nicht. Das verbietet der Gesetzgeber in diesem Fall.“