Kempen Tagespflege: Gericht betont Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

Die Stadt Kempen wird im Tagespflege-Rechtsstreit wohl unterliegen. Die Urteilsbegründung folgt in vier Wochen.

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Kempen. Dezernent Michael Klee hat am Dienstagnachmittag das Verwaltungsgericht Düsseldorf ohne ein Siegerlächeln verlassen. Die Stadt Kempen wird das Verfahren um den Tagespflege-Rechtsstreit, den das Kempener Ehepaar Nina und Tobias Stengel im vergangenen Jahr angestrengt hat (siehe Kasten zur Vorgeschichte), allem Anschein nach verlieren.

Kempens Dezernent Michael Klee hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag nicht als Sieger verlassen.

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„Die Tendenz hat das Gericht entsprechend formuliert. Die Urteilsbegründung wird in den nächsten vier bis fünf Wochen folgen“, sagte Christoph Dellmans, Pressesprecher der Stadt am Dienstag. Das Gericht habe das Wunsch- und Wahlrecht von Eltern betont und sich dabei auf Paragraf 5 des SGB (Sozialgesetzbuch) berufen, das bundesweit Bedeutung hat.

Nina Stengel, die ihre Position am Dienstag in der Verhandlung ohne Rechtsbeistand vertrat, reagierte erleichtert: „Ich habe es erst nicht glauben können.“

Was das in Aussicht gestellte Urteil nun für die Stadt Kempen bedeutet, verdeutliche Dellmans überspitzt formuliert so: „Wenn eine Mutter im Allgäu arbeitet und morgens ihr Kind dorthin zu einer Tagesmutter mitnimmt, dann muss die Stadt Kempen für das Kind zahlen“, laut Gesetz bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, „unabhängig von der Finanzierbarkeit durch die Kommune“, so Dellmans.

Nina Stengel berichtete, dass das Gericht in der Verhandlung von einer „sehr deutlichen Sachlage“ gesprochen habe, es nun darüber nachdenken werde, ob es überhaupt eine Berufung zulassen werde. Stengel: „Es wurde klar gesagt: Überörtlichkeit stellt keine Problematik dar.“

Nun wartet Nina Stengel, darauf, „die Urteilsbegründung in der Post zu haben“. Auch die Stadt werde, so Dellmans, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die Stadt sei wieder in einem Pilotverfahren eingebunden. „Die Entscheidung wird für das gesamte Bundesgebiet gelten.“