Die Vorwürfe sind heftig. Weswegen jeder, der sich mit ihnen beschäftigt, gut daran tut, sie mit Distanz zu betrachten.
Fakt ist: Georg Kerkhoff muss sich vor Gericht verantworten, weil er sich vier Kindern genähert haben soll.
Fakt ist aber auch: Es gilt die Unschuldsvermutung - bis zum Beweis des Gegenteils. Daran muss man sich halten. Südafrika ist weit weg und die Situation ist von hier aus noch schlechter zu beurteilen.