Frust auf dem Weg zur neuen Waschmaschine
Weil die Waschmaschine im Fachgeschäft veraltet war, wollte ein Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Das kostete ihn 90 Euro.
Mülhausen. So ein Ärger: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub stellte Stephan Marchegiani fest, dass seine Waschmaschine kaputt ist. Nach Recherche im Internet stand für den 42-Jährigen fest: Die Neue soll von Bauknecht oder Siemens sein.
Und machte sich auf den Weg, um im lokalen Einzelhandel eine Waschmaschine zu erstehen. Doch damit sollte der Ärger erst richtig losgehen . . .
Denn das Fachgeschäft verließ der Mülhausener mit einem Kaufvertrag. „Der Verkäufer hat mir mehr oder weniger unverblümt gesagt, dass die von mir ins Auge gefassten Modelle von Bauknecht und Siemens nichts taugen. Und hat mir eine Blomberg ans Herz gelegt.“
Das sei eine tolle Maschine, ein aktuelles Modell und außerdem von 699 auf 450 Euro reduziert. Stephan Marchegiani schlug zu.
Doch die Freude am vermeintlichen Schnäppchen währte nicht lange. Als ein Nachbar das Internet nach Informationen über die Neuerwerbung durchforstete, machte er ganz andere Entdeckungen: Die für den nächsten Tag angekündigte Blomberg war drei Jahre alt und der Nachfolger ist seit einem Jahr auf dem Markt.
Das bestätigte der Hersteller bei einem Anruf. „Zudem hat mein Nachbar festgestellt, dass es das alte Modell im Internet für 299 Euro und das neue für 376 Euro gibt“, sagt Stephan Marchegiani.
Zwei Stunden nachdem er den Kaufvertrag unterschrieben hatte, tauchte der 42-Jährige erneut in dem Fachgeschäft auf. Und erlebte eine herbe Enttäuschung. „Der Händler ließ sich nicht auf eine Reduzierung des Preises ein. Und wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten wolle, dann müsse ich 20 Prozent des Preises bezahlen.“
Im Kleingedruckten, den Geschäftsbedingungen auf der Rückseite des Vertrags, stehe schließlich, dass das Auflösen des Vertrags bis zu 50 Prozent der Kaufsumme koste. Verärgert verließ Marchegiani den Laden. Zuvor hatte er fast 90 Euro gezahlt, um aus dem Vertrag rauszukommen.
„So etwas kommt leider oft vor“, sagt Rechtsanwältin Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Und der Einzelhändler sei im Recht. Denn wer einen Vertrag in einem Geschäft unterschreibt, ist daran gebunden. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gebe es nur im so genannten Fernabsatz-Gesetz — sprich für Käufe, die im Internet oder per Telefon abgeschlossen wurden.
Dass so mancher Händler vor Ort ebenfalls eine zweiwöchige Umtauschfrist einräume, geschehe auf freiwilliger Basis. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gebe es nicht. Semmler: „Wer sicher gehen will, sollte im Geschäft fragen und sich das Umtauschrecht schriftlich bestätigen lassen.“
Inzwischen hat Stephan Marchegiani sein Wunschmodell von Bauknecht im Keller stehen — gekauft in der Krefelder Filiale eines deutschlandweit vertretenen Elektro-Discounters. „Da habe ich für das aktuelle Modell 399 Euro bezahlt“, kann er sich nun endlich freuen.