Gericht „Spaß“-Raub: Bewährung für Täter
Kempen/Tönisvorst/Willich. · Aus dem Vorwurf des schweren Raubs wurde Nötigung. Ein Tönisvorster und ein Willicher standen vor Gericht, weil sie einen Kempener bedroht und gefesselt hatten.
(sste) Vor dem Krefelder Landgericht fielen jetzt die Urteile gegen zwei junge Männer aus Tönisvorst und Willich (23 und 25 Jahre alt). Sie erhielten wegen Nötigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.
Die nun Verurteilten hatten während des ersten Prozesstages nicht zur Sache ausgesagt, am zweiten und letzten Verhandlungstag zeigten sie sich aber weitestgehend geständig. Sie betonten, dass sie den Geschädigten, einen jungen Mann aus Kempen, in dessen Wohnung nicht ausrauben wollten, sondern ihm lediglich einen Streich spielen wollten.
Konkret hatten der Tönisvorster und der Willicher im Juni 2019 den 23-jährigen Kempener, als sie sich gemeinsam mit einem weiteren Bekannten in dessen Kempener Wohnung aufhielten, unter anderem unvermittelt mit Klebeband gefesselt und ihn – nach ihrer Aussage „nicht ernsthaft“ – mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahmen sie verschiedene Gegenstände im Wert von mehr als 1400 Euro an sich, darunter einen Fernseher und eine Spielekonsole, und luden sie in den Wagen des Opfers.
Laut Aussage des Kempeners hatten die beiden Männer sowie die dritte anwesende Person in seiner Wohnung viel Alkohol konsumiert. Und: „Während sie mich gefesselt und später meine Sachen raus getragen haben, kicherten sie ständig.“
Am folgenden Tag, nachdem der Zeuge bereits Anzeige erstattet hatte, hätte einer der Angeklagten eine Nachricht auf seinem Anrufbeantworter hinterlassen. Demnach sei das alles nur „Spaß“ gewesen und er erhalte seine Sachen natürlich zurück. „Ich bekam aber nur einen Teil davon wieder“, sagte der junge Kempener jetzt vor Gericht aus.
Es täte ihm sehr leid, dass der Kempener nicht alle seine Besitztümer zurückerhalten habe, erklärte der 23-jährige Angeklagte aus Tönisvorst. Das sei nicht so geplant gewesen. Das mit dem Streich sei eine ganz spontane, wenn auch natürlich äußerst dumme Idee gewesen. Er und der Willicher erklärten sich vor Gericht bereit, dem Geschädigten jeweils 1000 Euro als Schmerzengeld zu zahlen.