Einstimmiger Ratsbeschluss Grundschule Oedt ist nun Anlaufstelle

Oedt · (ure) Einstimmig votierte der Grefrather Gemeinderat am Dienstagabend für den Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages zwischen den Gemeindewerken und der Gemeinde. Damit soll eine gasunabhängige Wärmeversorgung garantiert werden.

Die Grundschule in Oedt kann als „Leuchtturm“ in Krisenzeiten genutzt werden.

Foto: Uli Rentzsch

Die Gemeindewerke sind nun Betreiber der Heizanlage in der Grundschule. Die Gemeinde bezieht nicht mehr Gas von den Gemeindewerken, sondern die Gemeindewerke liefern Wärme. Dieser Wärmelieferungsvertrag zwischen den beiden Parteien wird für die Dauer von 15 Jahren geschlossen. Die Kommunalaufsicht des Kreises Viersen muss dieser Vereinbarung allerdings noch zustimmen. Dies gilt jedoch als sicher.

Die Gemeinde Grefrath reagiert mit diesem Beschluss einerseits auf die aktuelle Energiekrise und beugt damit andererseits einer möglichen Gasmangellage vor. Die zusätzliche, alternative Wärmeversorgung durch die Gemeindewerke Grefrath, einer 100-prozentigen Tochter der Gemeinde, ist kurzfristig um- und einsetzbar: Heizöl. Schon im im Haupt- und Finanzausschuss am 29. November hatte Bürgermeister Stefan Schumeckers auf Nachfrage der CDU festgestellt, dass eine andere Lösung auszuschließen sei, weil eine Realisierung in kurzer Zeit nicht möglich ist.

Die Gemeinschaftsgrundschule am Schwarzen Graben ist auch wegen der nun gasunabhängigen Wärmeversorgung zu einem sogenannten Leuchtturm ausgewählt worden, ein Ort, der in einer Krisensituation als Anlaufstelle für die Bürgerschaft genutzt werden kann. Käme es beispielsweise zu einem länger andauernden Stromausfall im Kreis Viersen, halten die Kommunen diese Bevölkerungs-Leuchttürme bereit. In der Regel sind dies Schulen, Rathäuser, Turnhallen oder auch Begegnungsstätten. Dort können Bürgerinnen und Bürger Notfälle melden und Informationen erhalten. Allerdings sind diese Leuchttürme kein Ersatz für eventuell entfallene Versorgungseinheiten.

Die Wärmeversorgung der sich in unmittelbarer Nähe im Bau befindenden Kindertagesstätte ist von dieser Regelung nicht betroffen.

(ure)