Hanf-Zucht: Frist für die Verteidiger
Bis zum 28. Februar müssen alle Beweisanträge gestellt werden.
Kempen/ Krefeld. Kommt endlich Bewegung in den Prozess um eine illegale Hanf-Plantage? Seit November 2009 wird vor dem Krefelder Landgericht gegen eine dreiköpfige Bande verhandelt. Diese hatte laut Anklage in Kempen eine professionelle Marihuana-Zucht betrieben. Da die Verteidiger immer wieder neue Beweisanträge stellten, die den Ablauf des Prozesses verlängerten, hat die Strafkammer nun eine Frist gesetzt.
Bis zum 28. Februar müssen sämtliche Beweisanträge eingereicht werden. Sollten die Verteidiger nach Ablauf der Frist weitere stellen, müssen sie begründen, warum dies vorher nicht möglich war. Andernfalls kann die Kammer die Anträge zurückweisen und den Prozess zu einem Ende führen.
Das aus den Niederlanden stammende Trio soll mit Hilfe eines ebenfalls angeklagten Paars eine Halle im Gewerbegebiet Am Selder angemietet haben und dort eine Hanf-Plantage aufgebaut haben. Ende April 2009 hatte die Polizei die Angeklagten festgenommen. Es wurden rund siebeneinhalb Kilogramm Hanf-Pflanzen sichergestellt.
Gleich am ersten Verhandlungstag hatte einer der fünf Verteidiger mehr als ein Dutzend Unterbrechunganträge gestellt. Schon damals wurde ein langwieriges Verfahren erwartet. Um die Anträge der Verteidiger zu prüfen, wurde der Prozess immer wieder unterbrochen. Das Gericht wartete zudem auf Dokumente aus den Niederlanden. att